Wo stell ich meinen Kaffeebecher hin?

  • SchlichtungswerberIn: Kornelia Götzinger
  • Schlichtungspartner: Ankerbrot AG
  • Zeitraum: 9. Jänner 2006 bis 21. Februar 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Am 2. Jänner 2006 wollte ich (Rollstuhlfahrerin) in einer Bäckerei-Filiale in der U-Bahnstation Floridsdorf einen Kaffee trinken. Wider Erwarten gibt es in dieser Filiale nur Stehpulte. Für Rollstuhlfahrer gibt es keine Möglichkeit, dass sie ihre Kaffeetasse in einer für sie adäquaten Höhe abstellen können.

Ich fühle mich diskriminiert und fordere, dass diese Bäckerei-Filiale, zusätzlich zu den vorhandenen Stehpulten, unterhalb dieser Stehpulte in ca. 80 cm Höhe ein zusätzliches Stehpult montiert, damit auch Rollstuhlfahrer dort ihren Kaffee in einer angenehmen Körperhaltung einnehmen können.

Stehtisch beim Anker
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Die Schlichtung wird nach Verbesserung mit einer Einigung beendet und der Schlichtungswerberin das Ergebnis nur mitgeteilt. Für sie stellt die Veränderung kein akzeptables Ergebnis dar.

Bewertung durch Kornelia Götzinger

Da erstes Schlichtungsverfahren, habe ich das Ergebnis akzeptiert. Aber ich bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Ich habe mir das Ergebnis nicht so vorgestellt. Ich habe einen anderen Vorschlag gemacht. Aber Anker meint, sie wissen schon, was für uns gut ist. Ich bin nicht damit zufrieden.

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