Die Lebenshilfe Österreich wehrt sich gegen eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, die sich massiv gegen die Menschenwürde von Menschen mit Behinderung richtet!
„Ohne vorangehende öffentliche Diskussion und Einbindung der Kritik oder der Behindertenverbände soll das Sommerloch genutzt werden, um eine fragwürdige, aber gewinnträchtige Methode quasi geheim zu legalisieren. Die Begutachtungsfrist endet ja bereits mit 20. August 2005! Und eine ordentliche Bekanntmachung ist einfach unterblieben! Hier haben sowohl Justizministerin Mag. Karin Gastinger und Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat höchsten Erklärungsbedarf“ erklärt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.
In einem Entwurf zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich zugelassen werden, wenn schon mehrere Versuche der künstlichen Befruchtung gescheitert sind oder der begründete Verdacht besteht, dass ein Kind schwer behindert sein könnte.
„Es soll daraus keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen abgeleitet werden können“, wird in den Erläuterungen zum Entwurf der Novellierung betont.
„Die LEBENSHILFE ÖSTERREICH kann der Versprechung, Diskriminierungen ausschließen zu können, keinen Glauben schenken. Die Absichten der PID sind ja in ihrem Wesen selektiv“, betont Präsident Weber.
„Bei der PID werden Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf bestimmte Merkmale hin untersucht und aussortiert. Die Erwartungshaltung, durch Selektion im Rahmen einer PID „gesunde Kinder garantieren zu können“, widerspricht in ihrer Grundsicht der Menschenwürde, wonach sich das Leben an sich nicht bewerten lässt.“
Weiters wird im Entwurf betont, die PID „nur in Einzelfällen“ zuzulassen. „Damit wird aber geradezu garantiert, dass bestimmte Formen von Behinderungen „aussortiert“ werden, denen manche Mediziner einen Lebenswert absprechen. Die Folge ist unweigerlich ein selektiver Katalog von Behinderungsformen“, befürchtet der Präsident der Lebenshilfe Österreich.
„Zugleich wird damit das durch und durch falsche Bewusstsein gestärkt, dass ein Leben mit Behinderung nur ein leidvolles sei. Betroffene Menschen beurteilen ihr Leben aber sehr wohl anders, als ihre Umwelt das tut, und sie „leiden“ in erster Linie unter den Reaktionen auf ihre Behinderung und den oft diskriminierenden Rahmenbedingungen der Gesellschaft, unter denen sie und ihre Familien leben müssen. Das ist der Punkt! Menschen mit Behinderung leben auch gerne, und das trotz dieser Diskriminierungen, die sie noch immer erfahren müssen!“ betont Weber.
Die Ehtikkommission für die Bundesregierung, ein Verband von Betroffenen, Vertretern und Experten, initiiert über die ÖAR, spricht sich klar und ganz im Sinne der Lebenshilfe Österreich gegen eine Zulassung der PID aus. „Dass in den Erläuterungen steht, damit sei keine Diskriminierung behinderter Menschen beabsichtigt, ist blanker Hohn“, so Birgit Primig, Vorsitzende der Ethikkommission für die Bundesregierung.
Auch die Hälfte der Mitglieder der Bioethikkommission des Bundeskanzlers äußerte sich sehr kritisch zur PID.
Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – ist frei und gleich an Würde und Rechten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Persönlichkeit und Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben stehen dabei im Vordergrund.
Die Lebenshilfe Österreich lehnt daher alle präimplantativen Diagnosemethoden wie die PID ab, die eine Selektion und damit letztlich die Vernichtung menschlichen Lebens mit Behinderung/Beeinträchtigung zum Ziel haben. Aus diesen Gründen fordert die Lebenshilfe Österreich ein ausdrückliches gesetzliches Verbot der PID.
Die Lebenshilfe Österreich fordert den Gesetzgeber auf, ein Zeichen zu setzen, dass der Lebenswert von Menschen mit Behinderung in Österreich nicht zur Disposition stehen darf! Somit fordert sie die den Bundeskanzler, die Regierung und die zuständigen Ministerinnen auf, der hohen gesellschaftlichen Brisanz des Themas nachzukommen und eine breite öffentliche Diskussion zum Thema einzuleiten, Betroffene, Interessenvertretungen und kritische Meinungen in eine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen.
Der Lebenswert von Menschen mit Behinderungen muss außer Zweifel stehen!