Schnelle Ratifizierung durch die EU gefordert

Gesetze zur Umsetzung des Vertrages von Marrakesch nun auch vom Rat verabschiedet

Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich

Nachdem das Europäische Parlament die Umsetzung des Vertrages von Marrakesch bereits beschlossen hat, wurde die Übernahme des Vertrages in EU-Recht nun auch vom Rat der Europäischen Union verabschiedet.

Eine Richtlinie sowie eine Verordnung regeln nun die Ausnahme vom Urheberrecht für die barrierefreie Aufbereitung von Büchern oder Zeitschriften für blinde oder lesebehinderte Menschen. Auch der grenzüberschreitende Austausch dieser barrierefreien Werke wird mit den Rechtsakten ermöglicht. Damit ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen den weltweiten Hunger nach Büchern getan.

Die EU-Staaten haben nun ein Jahr Zeit, ihre nationalen Urheberrechte an die EU-Gesetze anzupassen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich möchte an dieser Stelle neuerlich betonen, dass die von Seiten der Union vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen an die Urheber im Widerspruch zum Grundgedanken des Vertrages von Marrakesch stehen und keinesfalls zu akzeptieren sind.

Die Europäische Union muss ihrerseits noch den Vertrag von Marrakesch ratifizieren und diese Ratifizierung dann bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf hinterlegen.

Die Europäische Blindenunion setzt sich aktiv dafür ein, dass dies möglichst rasch geschieht, um den Weg frei zu machen für einen barrierefreien Zugang zu Druckerzeugnissen in der gesamten Union und darüber hinaus. 

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