Das Erbe von Kardinal König verlangt nach Taten
Genau zwei Monate nach dem Tod von Kardinal Franz König bekräftigen Kardinal Christoph Schönborn und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau: „Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen!“ In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Tageshospiz der Caritas in Wien Alt-Erlaa betonen Schönborn und Landau Erbe und Auftrag Kardinal Königs:
„Hospizversorgung muss flächendeckend in das Sozial- und Gesundheitswesen in Österreich integriert werden.“
Im Sinne Kardinal Königs müssen dem Vier-Parteien Entschließungsantrag vom Dezember 2001 konkrete Maßnahmen folgen. Auf diese Weise kann Österreich weiterhin vorbildhaft für ganz Europa wirken, machen Schönborn und Landau deutlich. Kardinal Schönborn:
„Österreich ist hier zweifellos bereits auf einem guten Weg – einem Weg, der für Europa Vorbildfunktion haben kann. Gehen wir im Einsatz für ein Sterben in Würde Europa einen Schritt voraus, das ist meine Bitte heute an diesem Tag. Wir dürfen auf dem halben Weg nicht stehen bleiben. Der Weg ist hier noch nicht das Ziel.“
Die vom österreichischen Parlament beschlossene „umfassende Förderung der Hospizarbeit“ muss umgesetzt werden. „Hospizarbeit soll in allen Formen – stationär, teilstationär, vor allem aber mobil, also in den eigenen vier Wänden – in die Regelfinanzierung des Gesundheitswesens integriert werden“, so Landau. „Es darf keine finanziellen Schwellen beim Zugang zu den Hospizangeboten geben, der Zugang muss für alle Menschen leicht und leistbar sein“, betont der Wiener Caritasdirektor und erneuert die Forderung nach einem „Nationalen Hospizplan und nach Hospizplänen für alle Bundesländer.“
Patientenverfügung – Appell an Rauch-Kallat und Böhmdorfer
Im Einsatz für ein Leben in Würde bis zuletzt betonte Landau die Notwendigkeit einer klaren Regelung zum Thema Patientenverfügung. „Eine richtig verstandene Patientenverfügung ermöglicht es Menschen vorausschauend für ein Sterben in Würde vorzusorgen“, so Landau, und weiter: „Es geht hier – nicht zuletzt angesichts der Möglichkeiten der so genannten ‚Apparatemedizin‘ – um eine Kultur des Sterbens. Es geht um die Ermutigung, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und darüber mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zu sprechen, solange man dazu noch gut in der Lage ist. Und es geht um hilfreiche Hinweise für jenen Arzt, der in der Sterbephase den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln hat.“
In der schon einstimmigen Entschließung des Parlaments aus 2001 heißt es dazu: „Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (Anm.: jetzt Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) soll gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz praxisorientierte Lösungsmöglichkeiten für Patientenverfügungen auf der Basis des geltenden Rechtes – mit Hilfe einer einzurichtenden Expertengruppe – erarbeiten, aber auch allfälligen legislativen Handlungsbedarf ermitteln.“
Diese Expertengruppe wurde eingerichtet und hat Leitlinien erarbeitet, etzt aber stocke die Arbeit, berichtet Landau. „aher appelliere ich an Frau Bundesminister Rauch-Kallat und Herrn Bundesminister Böhmdorfer, diese wichtige Aufgabe zu einem guten Abschluss zu bringen.“
Es sei hoch an der Zeit, dass Richtlinien des Gesundheitsministeriums für Ärztinnen und Ärzte verabschiedet werden, die gerade auch dieser Berufsgruppe den Umgang mit Patientenverfügungen erleichtern sollen. „Denn Patientenverfügungen bieten allen Beteiligten eine zusätzliche Sicherheit, den mutmaßlichen Willen eines Patienten zu erschließen.“
Familienhospizkarenz – evaluieren und existentiell absichern
Im Blick auf die Familienhospizkarenz begrüßte Landau das Vorhaben des zuständigen Ministeriums demnächst eine Evaluierung durchzuführen. Die existentielle Absicherung für jene, die die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen wollen, bezeichnete Landau „als unverzichtbares Ziel“.
Pflegegeld – Verbesserungen dringend notwendig
Landau erneuerte auch die Forderung nach einem vereinfachten und beschleunigten Zugang zum Pflegegeld für Patienten in der Terminalphase. „Viele Menschen mit einer bösartigen unheilbaren Erkrankung sterben, noch bevor überhaupt die Höhe der Pflegestufe festgesetzt wurde,“ kritisiert Landau.
Caritas Wien ist Pionierin der Hospizbewegung
Vor 25 Jahren hat die Wiener Caritas-Lehranstalt unter der Leitung von Sr. Hildegard Teuschl erstmalig einen einjährigen Kurs für Sterbebegleitung veranstaltet. Vor 15 Jahren hat das mobile Caritas-Hospiz-Team als erstes in Österreich seine Arbeit aufgenommen, der damalige Leiter Dr. Franz Zdrahal leitet heute den Teilbereich Hospiz der Caritas der Erzdiözese Wien und ist u.a. Gründungspräsident der Österreichischen Palliativgesellschaft. Jeder zweite Hospizpatient in Wien wird vom Team des Mobilen Hospiz der Caritas betreut. In Zusammenarbeit mit dem Caritasangebot „Betreuen und Pflegen Zuhause“ wird auch palliative Pflege angeboten.
Seit 2001 ist das Angebot in Wien durch das erste Tageshospiz im Osten Österreichs erweitert. Im niederösterreichischen Teil der Erzdiözese Wien ist mit dem Mobilen Caritas Hospiz Niederösterreich ein weitgehend flächendeckendes Angebot geschaffen worden. Die Caritas versteht sich mit ihrem Mobilen Hospiz und dem Angebot der Hauskrankenpflege in Wien und NÖ als Teil eines Netzwerkes für Lebensbegleitung auch für schwer kranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen. Im Zusammenspiel von Hospizarbeit und mobiler Pflege weiß die Caritas auch um das wichtige und tragfähige Netz der stationären Angebote.
Kardinal König – bis zuletzt im Einsatz für die Hospizidee
Der Tag der gemeinsamen Pressekonferenz von Kardinal Schönborn und Caritasdirektor Landau war bewusst gewählt. Auf den Tag genau zwei Monate nach dem Tod Kardinal Königs, und fast auf den Tag genau vier Monate nach dessen letzter gesellschaftspolitischer Initiative die dem Hospizgedanken und der Sterbebegleitung galt.
Mit einem Brief (datiert vom 16. Jänner 2004) an den Präsidenten des Österreich-Konvents Franz Fiedler und alle Mitglieder des Präsidiums des Österreich Konvents hatte Kardinal König den Einsatz für eine „Kultur des Lebens“ und ein „entschiedenes Handeln der politisch Verantwortlichen“ für die Hospiz-Idee gefordert. Wesentlich war ihm aber auch der Appell in der Bundesverfassung ein Verbot der Tötung auf Verlangen zu verankern.