Weil ein Schönheitssalon in London 3 behinderten Jugendlichen seine Dienstleistungen verweigert hat, wurde der Betreiber zu 4500 Pfund Strafe verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich im August 2006, als, nach vorheriger Erkundigung durch eine Persönliche Assistentin, ob der Salon rollstuhlgerecht ist, drei jungen Frauen im Alter von 19, 17 und 14 verweigert wurde, sich die Fingernägel lackieren zu lassen. Zwei der drei Jugendlichen benützen einen Rollstuhl, die dritte hat Lernschwierigkeiten. Christiane Link greift das Thema in ihrem Blog auf.
Raus!
Als sie das Geschäft betraten, wurden sie von einer Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass sie nicht bedient werden können. Laut der Pressemitteilung ihrer Anwaltskanzlei war das Geschäft nicht voll, noch ist es dort notwendig, sich einen Termin geben zu lassen. Auf den Hinweis, man habe sich doch erst vor fünf Minuten vergewissert, dass das Geschäft rollstuhlgerecht ist, antwortete die Mitarbeiterin: „Das ist mein Geschäft. Hier ist nicht genug Platz für Rollwagerl (damit meinte sie die Rollstühle), außerdem verschrecken sie meine anderen Kunden“. Ein anderer Mitarbeiter machte angeblich auch eine verscheuchende Geste.
Per Brief versuchten die drei, den Vorfall mit dem Inhaber des Schönheitssalons zu klären. Als Antwort bekamen sie jedoch, dass sie gerne gegen Voranmeldung bedient werden. Dies ist wieder eine Diskriminierung, da andere Kunden sich nicht anmelden müssen.
Urteil
Nun hat das Gericht entschieden, und den Betreiber zu 4500 Pfund Schadenersatz verurteilt. BBC zitiert die drei: „Wir sind sehr erfreut über das Urteil“. Alice Maynard, Vorsitzende von Scope, einem gemeinnützigen Verein in England zum Urteil gefragt: „Gesagt zu bekommen, man schreckt andere Kunden, ist abscheulich und unverantwortlich. Wir applaudieren den Mädchen, dass sie den Vorfall weiter verfolgt haben und dadurch ein Vorbild für andere sind“.