Schritt für Schritt selbstbestimmt

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
BIZEPS

Vor 20 Jahren wurde der Gleichheitsgrundsatz unserer Bundesverfassung um das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ergänzt.

Im gleichen Artikel bekannten sich Bund, Länder und Gemeinden auch dazu, die „Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Der Innsbrucker Erziehungswissenschaftler Volker Schönwiese hatte als Erstunterzeichner einer von rund 49.000 Wahlberechtigten unterstützten Petition an den Nationalrat den Anstoß dafür gegeben.

Auch wenn damit keine individuell einklagbaren Rechte verbunden sind – die Ergänzung der Bundesverfassung im Sinne der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen war ein bedeutender Schritt hin zu einem Paradigmenwechsel.

Damit wurde klargestellt, dass sie mehr als nur Anspruch auf sozialstaatliche Leistungen haben, um die mit einer Behinderung verbundenen Nachteile auszugleichen. Sondern darüber hinaus das Recht, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gemeinschaftlichen Leben teilzuhaben. Dass aber auch Bund, Länder und Gemeinden ihren Teil dazu beitragen müssen.

In den zwei Jahrzehnten seither sind sie diesen Zielen ein deutliches Stück nähergekommen. Beharrliche Überzeugungsarbeit durch selbstbewusst engagierte Menschen mit Behinderungen, ein für ihre Anliegen offener gewordenes Meinungsklima und nicht zuletzt gesetzgeberische Initiativen haben dazu beigetragen.

Einiges wurde schon erreicht, Vieles bleibt noch zu tun. Um es mit Bertolt Brecht zu sagen: „Die Mühen der Gebirge liegen hinter, die der Ebenen vor uns.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich