Schrittweise Öffnung des Gesundheits- und Sozialsystems für BesucherInnen

Empfehlungen für Krankenanstalten, Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Rudolf Anschober
BKA / Hans Hofer

Dem Schutz des Gesundheits- und Sozialsystems gilt unsere höchste Aufmerksamkeit. Zu Beginn der Covid-19-Pandemie waren restriktive Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe notwendig, um Risikogruppen zu schützen.

Die Einschleppung des Virus in unser Gesundheitssystem konnte mit diesen Maßnahmen weitgehend verhindert werden. Mittlerweile konnte die Zahl der Neuerkrankungen deutlich verringert werden, sodass die Einschränkungen vor dem Hintergrund einer laufenden individuellen und institutionellen Nutzen-/Risikoabwägung gelockert werden können.

Aus diesem Grund entwickelt das Gesundheitsministerium Empfehlungen für die schrittweise Öffnung der verschiedenen Teile des Gesundheitssystems für BesucherInnen; jene für die Krankenanstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe liegen nun bereits vor.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Ziel ist es, eine Balance zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem Recht auf Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte, Familie und persönliche Bewegungsfreiheit herzustellen. Die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden trägt nachweislich zum Gesundwerden bei. Daher ist es wichtig, Menschen die Möglichkeit zu geben Ihre Angehörigen und Liebsten zu besuchen.“

Krankenanstalten

Aufgrund der positiven Entwicklung an Neuinfektionen können die strikten Besuchsbeschränkungen nun gelockert werden. Da Krankenanstalten, Rehaeinrichtungen und Sanatorien besonders vulnerabel sind, sind alle Lockerungsmaßnahmen mit großer Vorsicht zu setzen. Die vorliegenden Empfehlungen richten sich an Fondskrankenanstalten, Privatkrankenanstalten, Unfallkrankenhäuser, Sanatorien sowie Rehabilitationseinrichtungen und gelten ab sofort.

Einrichtungen der Behindertenhilfe

Im Bereich der Behindertenhilfe zählen Menschen dann zur Hochrisikogruppe, wenn mit ihrer Behinderung ein besonderes gesundheitliches Risiko verbunden ist. Das Sozialministerium hat daher „Empfehlungen zur Lockerung der COVID-19-bedingten Einschränkungen in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder“ erarbeitet.

Diese Empfehlungen wurden mit den Bundesländern und im Sinne der Partizipation auch mit VertreterInnen der Behindertenorganisationen abgestimmt. Auch in diesem Bereich wurde damit ein Rahmen geschaffen, um einerseits für die BewohnerInnen von Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften, andererseits für die KlientInnen von Werkstätten und anderen Programmen der Behindertenhilfe österreichweit gleiche Regelungen zu ermöglichen.

Empfehlungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe

Alten- und Pflegeheime

Besonders wichtig waren und sind auch Schutzmaßnahmen für die BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen, für die während Corona besondere Besuchsregelungen gelten. Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Rahmenbedingungen wird derzeit eine Anpassung der „Empfehlung zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der COVID-19 Pandemie erlassenen Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen ab 4. Mai“ vorgenommen und erweitert, damit bessere und leichtere Zugangsmöglichkeiten geschaffen werden.

In einem weiteren Schritt soll im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein dreistufiger Arbeitsprozess in Richtung „schrittweise Rückkehr in die Normalität“ folgen: Mitte kommender Woche wird im Sozialministerium ein Runder Tisch mit VertreterInnen aus dem Pflege- und Behindertenbereich stattfinden, bei welchem unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Expertisen Öffnungsvorschläge für beide Bereiche in verschiedenen möglichen Szenarien entwickeln werden. Den Abschluss des Arbeitsprozesses bildet eine gemeinsame Präsentation der aktuellen Ergebnisse an die Öffentlichkeit.

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3 Kommentare

  • mein, Sohn Aryo-Reza Shamsaei besucht derzeit Werkstufeklasse B in der Karl-Schubert-Schule.
    Obwohl Aryo immer besser am sozialen Leben in der Schul- und Klassengemeinschaft teilnimmt und enorme Fortschritte erzielte, wurde ein 14 Schuljahr in der Karl-Schubert-Schule von FSW abgelehnt und darauf verwiesen, dass Aryo bereits 19 Lebensjahr vollendet habe.

    Wir haben gemeinsam mit der Schule versucht, die bereits in Ansätzen erreichten Arbeits- und Sozialtugenden auszubauen und ihn auf seine neue Einrichtung auch vorzubereiten.

    Im November 2019 habe ich von Rainman‘s Home eine Zusage bezüglich eines Tagesstrukturplatzes für Aryo ab September bzw. sogar ab Juli 2020 erhalten. Darauf basieren habe ich den Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe bei Wien Soziales Wien eingebracht. Es wurde uns eine Bewilligung für Tagesstruktur, Fahrtendienst bis Feb 2025 erteilt.

    Durch die Coronakrise und Regierungsmaßnahmen bezüglich Hygiene, durfte Rainman‘s Home bis vor kurzem keine neuen Betreuungsplätze mehr anbieten. Derzeit darf Rainman‘s Home sein Kontingent zwar erhöhen, jedoch fehlt ihnen dazu benötigen und erforderlichen Räumlichkeiten, deren Pläne zum Auf- Um- Ausbau seit letztem September bei FSW vorliegt. Angeblich war ein großes Bauprojekt des Rainman‘s Home im 2ten Bezirk geplant gewesen, welches von FSW hätte finanziert werden müssen (zumindest die mündliche Zusage lag vor Weihnachten 2019 vor), aber durch die Coronakrise wieder völlig auf Eis gelegt wurde.

    Konkret heißt für mich und meinen Sohn, dass Rainman’s Home zwar Interesse an Aufnahme meines Sohnes hat aber ihn aufgrund von räumlichem Platzmangel nicht aufnehmen kann.
    Der steigende Bedarf an passenden Betreuungsplätzen für autistische Menschen war der Grund, dass Rainman´s Home die Tagesstätte erweitern wollte.

    Ich war sehr froh, dass mein Sohn, Aryo mit Autismus in Rainman’s Home ein neues Zuhause finden kann aber musste zu meinem Bedauern feststellen, dass genau dieser Art Einrichtungen der Bürokratie, dem Beamtentum und den Regierungsmaßnahmen zum Opfer gefallen sind.

    Ab Juli 2020 habe ich keinen Betreuungsplatz mehr für meinen Sohn, denn die Schule ist mit 03.07.2020 zu Ende und ab September besteht keinen fixen Platz für ihn. Dass ich eine Bewilligung einer Tagesstruktur von FSW bis Feb. 2025 habe, ist in diesem Fall völlig nutzlos!

  • Regeln zur Öffnung von Einrichtungen im Behindertenbereich so ziemlich zuletzt (Ende Mai!!!) zu veröffentlichen ist ein Armutszeugnis des Gesundheitsministeriums. Damit hat man wochenlang NICHTS gegen Freiheitsberaubung gemacht.

  • Sehr geehrte Herr BM Anschober!
    2 Fragen zu „Einrichtungen der Behindertenhilfe“: Erstens: Sie haben einen Rahmen/Empfehlungen erstellt, aber „es obliegt den Einrichtungen selbst, die für sie optimale Lösung zu entwickeln“ Es steht zu befürchten, dass die Einrichtungen nach dem Motto handeln „Sicherheit vor Freiheit.“ Die Bewohner*innen, die sehr oft gegen ihren Willen oder aufgrund fehlender Alternativen dort leben müssen, sitzen auf dem kürzeren Ast. Wird es daher zb vermehrte Kontrollen und Sprechtage durch Volksanwälte und den Behindertenanwalt geben? Können (unabhängige) Peerberater*innen als Ansprechpartner fungieren?Zweitens: „Vertretungen der Behindertenorganisationen“ wurden miteinbeziehen. Wo gibt es bitte eine offizielle Liste, wer konkret zu diesen „Behindertenorganisationen“ gehört?! Im Sinne von Information und Transparenz. Danke!