Seit einigen Tagen wird in den Medien diskutiert, ob die blinde Innsbruckerin, Barbara Tschann, Richterin werden kann. Es wurden Bedenken kundgetan; beispielsweise von Dr. Klaus Schröder, Richter des Landesgerichtes Innsbruck.
Eigentlich sollte die Angelegenheit seit einer Gesetzesänderung im Vorjahr kein Thema mehr sein. Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz ist in diesem Punkt eindeutig.
Trotzdem wird darüber laut nachgedacht, ob blinde Menschen Richter werden können. Dies ist in Deutschland gängige Praxis, bei uns aber anscheinend noch immer eine Frage des Standpunktes.
BIZEPS-INFO bat deswegen Dr. Klaus Schröder, Richter des Landesgerichtes Innsbruck und Vorsitzender der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – GÖD, zum Interview. Er war in KRONE und ÖSTERREICH mit kritischen Wortmeldungen zum Thema zitiert worden.
Auch im BIZEPS-INFO Interview werden von ihm massive Bedenken geäußert und der Interviewer konnte sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier auch Vorurteile eine Rolle spielen könnten.
„Gewisse Bedenken“
Ja, es stimmt, dass er „gewisse Bedenken geäußert habe“, doch – und darauf legt er wert – „es ist aber nicht so, wie es teilweise dargestellt wird“, hält er im Interview am 18. Mai 2007 fest.
Er habe „auf gewisse Probleme hingewiesen“ beispielsweise, dass die blinde Innsbruckerin „keine umfassende Tätigkeit“ als Richterin ausüben könnte. Sie habe zwar gegenüber den Medien mitgeteilt, dass sie Familienrichterin werden wolle, doch „man wird nicht zur Familienrichterin ernannt, sondern zum Richter“, so der Richter des Landesgerichtes Innsbruck; und das sei ein Unterschied.
„Man muss natürlich aufpassen“
Mehrfach erwähnt er, dass er „nicht grundsätzlich“ Bedenken habe. „Aber man muss natürlich auch aufpassen. Auch ein blinder Mensch hat alle Qualitätskriterien zu erfüllen. Es kann nichts geschenkt werden“, erläutert er im BIZEPS-INFO Gespräch.
Auf die Frage, warum er das so dezidiert erwähnt und ob es nicht bei allen Bewerberinnen und Bewerbern auf die Qualität ankomme meint er, das stimme schon. Er wolle damit in keinster Weise auf mangelnde Qualität der Bewerberin anspielen. „Da habe ich keine Bedenken“, fügt schnell er hinzu.
„Grundsätzlich“
„Grundsätzlich sind die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen“, erwähnt Schörder die gesetzlichen Änderungen und ergänzt: „Man wird die gleich strengen Qualitätskriterien anwenden müssen, wie bei einem Sehenden“.
„Weiters wird man sich überlegen müssen, wie man gewisse Probleme, die ein blinder Mensch hat und die nicht mit technischen Hilfsmittel bewältigt werden können, löst“, hält Schröder im Gespräch abschließend fest.