Lateinunterricht im Gymnasium weiterhin verpflichtend
„Die AHS-Reform setzt einen Schwerpunkt bei der Informations- und Kommunikationstechnologie und bringt eine Ausweitung der Autonomie auf die Oberstufe“, erklärte heute, Dienstag, Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel nach dem Ministerrat zum Beschluss der AHS-Reform. Bereits in der ersten Klasse Hauptschule und AHS werde künftig Informatik-Unterricht angeboten, durch eine klärende Beschreibung der drei AHS-Formen würden Grundlagen für eine Neuprofilierung der gymnasialen Formen im Lehrplan geschaffen, so der Kanzler.
„Lateinunterricht bleibt in einer Form der AHS, dem Gymnasium, weiterhin verpflichtend erhalten. Schülerinnen und Schüler der Gymnasien werden künftig in der dritten Klasse zwischen Latein oder einer weiteren Fremdsprache wählen können. Ab der 5. Klasse ist dann für alle der Unterricht in Latein sowie zwei weiteren Fremdsprachen verpflichtend“, so Schüssel.
Im neuen AHS-Gesetz werde auch die Integration von behinderten Kindern ausgeweitet. „Der Schulversuch an Polytechnischen Schulen zur Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in das Regelschulwesen übernommen“, so Schüssel. Damit werde der gemeinsame Unterricht von behinderten Kindern mit nicht behinderten Kindern, der bisher bis zur 8. Schulstufe gesetzlich vorgesehen ist, bis zum Ende der Schulpflicht ermöglicht.