Jugendausbildungssicherungsgesetz um 2 Jahre verlängert
Der „Pakt für Jugend, Beschäftigung und Ausbildung“ beinhaltet auch ein Sofortprogramm für 5.000 Jugendliche im Alter von 19 bis 24 Jahren, mit denen vor allem Jugendlichen ohne Pflichtschul- oder Schulabschluss ein Abschluss ermöglicht werden soll.
Die durchschnittliche Dauer entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen werde 18 Monate betragen, berichtete heute, Dienstag, Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. In diesem Altersbereich sei bei den Arbeitslosen ein Zuwachs von 5.300 Jugendlichen zu verzeichnen, so Schüssel.
Außerdem werde das Jugendausbildungssicherungsgesetz um zwei Jahre verlängert, womit nunmehr 3.000 statt bisher 2.000 Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren einen Lehrgangsplatz erhalten würden. Dabei sei auch beschlossen worden, dieses Gesetz auf behinderte Jugendliche zu erweitern, „damit der Behindertenschwerpunkt sichtbar wird“, betonte der Bundeskanzler.