Schulintegration, ein Menschenrecht?

Integration ist ein Menschenrecht, sagen ihre Befürworter. Das steht nirgends geschrieben, kontert die Schulbehörde.

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Die UNESCO, als Teilorganisation der Vereinten Nationen für Bildung zuständig, hat 1994 in der Salamanca Erklärung und im Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse auf Grundlage eines ganzheitlichen Menschenbildes umfassend Leitlinien entworfen, an Hand derer Staaten integrative Schulsysteme entwickeln sollen.

Auch Österreich hat die Salamanca Erklärung angenommen. Daraus ist keine gesetzlich bindende, wohl aber moralische Verpflichtung zur Umsetzung abzuleiten. Die österreichische Lage selbst ist zwiespältig: Eltern ist seit der 15. und 17. Novelle des Schulorganisationsgesetzes das Recht gegeben, frei zu wählen, ob ihr Kind mit Behinderung eine Sonderschule oder integrativ eine Regelschule besucht, berichten die Salzburger Nachrichten.

Doch viele Eltern stoßen beim Wunsch nach einem integrativen Bildungsweg für ihr Kind auf den Widerstand der Behörden, sind deren Willkür ausgesetzt und müssen ebenso wie ihre Kinder unwürdige Situationen ertragen.

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