Schulische Inklusion darf nicht weiter behindert werden

40% der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Sonderschulen: Monitoringausschuss erinnert an die Verpflichtung zur schulischen Inklusion. Im aktuellen Regierungsprogramm fehlt ein eindeutiges Bekenntnis zur gemeinsamen Schule.

Tobias Buchner - Monitoringausschuss
Österreichischer Behindertenrat

UN-Kinderrechtskonvention und UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten Österreich, ein umfassend inklusives Bildungssystem aufzubauen. Trotzdem sind aussondernde Einrichtungen wie Sonderschulen nach wie vor Standard.

Erst knapp 60% der SchülerInnen mit Behinderungen werden in Regelschulen unterrichtet. Auch im aktuellen Regierungsprogramm fehlen das klare Bekenntnis zum Abbau von Sonderschulen und wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung schulischer Inklusion.

Struktureller Aussonderung entgegenwirken

Aussondernde Bildungseinrichtungen stärken die Barrieren in den Köpfen der Menschen und verhindern dadurch Inklusion: „Mit dem Eintritt in die Sonderschule wird der weitere Lebensweg für viele Kinder mit Behinderungen meist schon besiegelt. Nach der Sonderschule führt der Weg in die Arbeitsunfähigkeit, sie kommen häufig in Einrichtungen und arbeiten in Werkstätten, ohne dort dafür angemessen entlohnt zu werden. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt bleibt den AbsolventInnen von Sonderschulen meistens verwehrt. Dafür werden sie als SonderschülerInnen abgestempelt. Erst wenn Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen gemeinsam lernen, arbeiten und Freizeit erleben, kann Inklusion zur Realität werden“, stellt Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende, klar.

Konsequenter Aufbau eines Inklusiven Bildungssystems notwendig

Der Monitoringausschuss verweist auf völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs zur Inklusion: „Die konsequente Umsetzung darf durch ein paralleles Sonderschulsystem nicht weiter behindert werden“, so Tobias Buchner, Bildungsexperte des Monitoringausschusses.

„Um Inklusion Realität werden zu lassen, benötigt es ausreichend Finanzierung: denn inklusive Bildung kann nicht zum Nulltarif bewerkstelligt werden. Außerdem braucht es einen Planungsprozess, in den SchülerInnen, Familien, LehrerInnen, Schuladministration und Wissenschaft einbezogen werden. Wenn dies gelingt, kann inklusive Bildung auf breiter Ebene entstehen und damit eine Schule, die für alle SchülerInnen, unabhängig von Fähigkeiten, Geschlecht oder Herkunft, gut ist“, so Tobias Buchner, Bildungsexperte des Monitoringausschusses.

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Ein Kommentar

  • Solange der M.m. B. die Schule besucht und noch nicht volljährig ist, ist er noch in einem unterstützendem System mehr oder weniger gut aufgehoben!
    Aber wehe, er vollendet das 18. Lebensjahr!
    Ab diesem Zeitpunkt müssen er und seine Familie sein Lebensglück selbst in die Hand nehmen, da sich der Vater Staat dann aus seiner Verantwortung zieht!
    Hat der M.m. B. das Glück nicht, zufällig inklusiv eine adäquate Beschäftigung zu bekommen, landet er, so wie die meisten M.m.B. im geschlossenen System der Behinderteneinrichtungen, wo er das Person Sein vor der Tür abzugeben hat und ab sofort als Leibeigener des Staates geführt wird!
    Wozu dann überhaupt eine aufwendige Schulbildung????