Anlässlich des Jahrestages der von der UNO übersandten Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bat BIZEPS-INFO Marianne Schulze um ihre Einschätzung der Fortschritte in Österreich.

Als Vorsitzende des unabhängigen Monitoringausschusses, dem die Überwachung der Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene übertragen ist, war sie Teil der österreichischen Delegation im September 2013 in Genf.
Im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs zur Einhaltung der unterschriebenen Konvention erläuterte sie vor dem Fachausschuss der UNO, welche Themen der Monitoringausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit von der Zivilgesellschaft aufgriff und nach öffentlichen Sitzungen dazu Stellungnahmen verfasste.
BIZEPS-INFO bat Dr. Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoringausschusses und Menschenrechtskonsulentin aus Wien, im Interview anlässlich des Jahrestages die Bedeutung der Handlungsempfehlungen und die nächsten notwendigen Schritte zu aufzuzeigen. (Der Monitoringausschuss hat kürzlich in einer Presseausendung sein Resümee veröffentlicht und eine Stellungnahme verfasst.)
„Handlungsempfehlungen zeigen Lücken deutlich auf“
Die UN-Handlungsempfehlungen sind ihrer Meinung nach „eine Zäsur“ für Österreich. Dies vor allem deswegen, weil „die unabhängigen internationalen Expertinnen und Experten der Vereinten Nationen die Lücken in der Umsetzung der Konvention in Österreich deutlich aufgezeigt haben“.
Laut ihrer Einschätzung sind Handlungsempfehlungen, „ein Meilenstein, auf dem klar geschrieben steht, was auf dem Weg zum Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen passieren muss“.
Auf die Frage, was sich im letzten Jahr verändert hat und wie zufrieden sie mit der Umsetzung ist, zeigt sich Dr. Schulze äußerst skeptisch: „Die Umsetzung der Empfehlungen hat noch nicht wirklich begonnen. Die bisherigen Aktionen sind rein kosmetisch und können nicht darüber hinweg täuschen, dass Bund und Länder sich fälschlich in eine Verwaltung des Status-Quo zurückgezogen haben.“
Lobend erwähnt sie eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Deutschen Übersetzung der Konvention, deren Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen sind.
„Die Diskussionen zu den einzelnen Begriffen der Konvention machen deutlich, dass es noch viel Bewusstseinsbildung braucht“, meint Schulze und verweist damit auf die teilweise schwierige und widerwillige Umsetzung in Österreich. Daher müssen ihrer Ansicht nach „entsprechende Kampagnen die in den Empfehlungen geforderten tiefgreifenden strukturellen Veränderungsprozesse unbedingt begleiten“.
Schulze: Zentrale Empfehlung war die Koordination zwischen Bund und Ländern
Eines der vom UN-Fachausschuss mehrfach aufgezeigten Hindernisse ist die fehlende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der Konvention.
„Die erste zentrale Empfehlung fordert eine Koordination zwischen Bund und Ländern“, erinnert sie und führt aus: „Diese gilt es transparent und nachvollziehbar mit einem klaren Mandat und messbaren Zielen zu etablieren.“
Nationaler Aktionsplan Menschenrechte kann etwas beitragen
„Der Nationale Aktionsplan Menschenrechte kann sicher das eine oder andere zur Umsetzung der Konvention beitragen“, hofft sie. Doch auch hier wird es von der Koordination zwischen Bund und Ländern abhängen.
„Wie die Stellungnahme des unabhängigen und weisungsfreien Monitoringausschusses zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich macht, bedarf es jedoch einer wesentlich stärkeren Einbindung der Länder, sowie tiefgreifender struktureller Maßnahmen, um den Nationalen Aktionsplan zu einem bedeutsamen Instrument in der Umsetzung zu machen“, wiederholt sie diesen zentralen Punkt.
Und wie sieht es mit der Partizipation aus? „Für die Einbindung von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern ist jedenfalls noch Luft nach oben“, zeigt Marianne Schulze abschließend auf.
Alfred Bauer,
11.02.2015, 02:35
Kann Frau Schulze nur bestätigen! Von Umsetzung UN-Emphelungen kann keine Rede sein. Wenn sogar pädagogische Schulen wie die Bakip Linz, Ausgrenzung und Stigmatisierung leben. Begriffe wie Diversität, Inklusion, Partizipation u.v.m werden zwar gelehrt, aber bitte nicht bei uns praktiziert. Gesetze wie Cchancengleichheitsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Menschenrechte,UN-Bhindertenrechtskonvention sind ja nur ein Anstoß/Emphelungen zu den man sich nicht bekennen muß. Aussortierung bei Anmeldung erspart Veränderung und Unannehmlichkeiten. Kann man es vom Volk erwarten Inklusion zu leben, wenn die ausgebildeten Pädagogen es nicht mal schaffen? Ich glaube nicht!
Erich Kugler,
09.10.2014, 12:32
Seit mehr als 20 Jahren arbeite ich in Kärnten im Behindertenbereich. Als der NAP erstellt wurde war ich ganz begeistert dass Österreich die Umsetzung der UN-Konvention vorantreibt. Leider hat sich seit dem in Kärnten nichts getan. Als Bereichsleiter hatte ich aber die Möglichkeit Selbstbestimmung, Empowerment und Inklusion so weit es möglich war umzusetzen. Aber bald stieß ich an die Grenzen von Institution und Konflikte mit der Geschäftsführung waren die Folge. Die Konsequenz war letztlich eine einvernehmliche Trennung. Nun bin ich dabei eine Firma zu gründen um die Umsetzung des NAB von dieser Seite her zu unterstützen. Es wäre sicher gut und sinnvoll, wenn sich Netzwerke entwickeln die unabhängig von Land und Großanbietern sind.
Ich bin bereit einen zweckmäßigen Beitrag zu leisten und im Bundesland Kärnten für die wirkliche Umsetzung der UN-Konvektion mit einzutreten.
Erich Kugler
Bald Firma S.E.I.
Gertrude Sladek,
18.09.2014, 00:49
Tja lieber Gerhard Lichtenauer! Eigentlich ist es eine Schande, besser gesagt müsste es als solche empfunden werden, dass Du Dich mit Deiner Wortmeldung im Recht befindest. Man wird niemals müde, das, was Du zum Ausdruck bringst, zu bestätigen!
Gerhard Lichtenauer,
14.09.2014, 11:58
Die persistente Menschenrechtsdelinquenz Österreichs hält trotz Tadels der Vereinten Nationen vor einem Jahr ungemindert an. Das Hauptproblem ist das Bund-Länder-Verantwortungsvakuum seit dem grundrechtlosen und würdelosen Verfassungsprovisorium von 1920 und dessen offensichtlich immerwährender Versteinerung von 1925.