Schutz für Risikogruppen bis Jahresende verlängert

Weiterhin besondere Schutzmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen mit chronischen Erkrankungen

Rudolf Anschober
BKA / Hans Hofer

Für Erwerbstätige, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, gelten in Österreich während der Coronavirus-Pandemie spezielle Schutzmaßnahmen. Diese Regeln wurden bisher monatlich verlängert und würden nun Ende August auslaufen. Diese werden nun vorerst bis Jahresende verlängert. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt.

Mit der Verlängerung sollen Personen mit einem COVID-19-Risikoattest weiterhin am Arbeitsplatz geschützt werden. Wenn spezifische Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz oder „Home-Office“ nicht möglich sind, besteht zudem weiterhin ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, bedürfen eines besonderen Schutzes. Gerade im Herbst und Winter, wo wir steigende Infektionszahlen leider nicht ausschließen können, ist ein bestmöglicher Schutz das Gebot der Stunde“.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher: „Der gesundheitliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht zu jedem Zeitpunkt, aber in diesem Jahr ganz besonders, im Fokus. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass sich arbeitende Menschen am Arbeitsplatz wohl fühlen und nicht befürchten müssen, einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt zu sein. Diese Pandemie wird uns noch länger begleiten, daher ist es wichtig die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz danach auszurichten. Mit der Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Risikogruppen stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bestmöglich geschützt sind und im Zweifelsfall vom Dienst freigestellt werden können, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.“

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