Schutz sexueller Selbstbestimmung

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL hält eine beabsichtige Novellierung im Strafgesetzbuch (StGB) im Prinzip für sinnvoll, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern soll.

Sigrid Arnade
ISL

„Wir begrüßen die Absicht, dem Paragraph 179 Abs. 3 einen neuen Satz anzufügen, der erläutert, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, ‚wenn die Widerstandsunfähigkeit … auf einer Behinderung des Opfers beruht'“, betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

„So wird endlich dem Anliegen Rechnung getragen, dass Taten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht mit demselben Strafrahmen geahndet werden, unabhängig davon, ob das Opfer als behindert gilt oder nicht.“

Doch wenn man die Konzepte von Nichtdiskriminierung und Inklusion der UN-Behindertenrechtskonvention und der Inhalte der Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 ernst nehme, so Arnade, dürfe eine weitere geplante Änderung, nämlich eine Streichung im § 177 Abs. 1 nicht vorgenommen werden.

Dort gehe es um die „Ausnutzung einer schutzlosen Lage“. Diese Norm, die gestrichen werden soll, hat zwar nicht die Wirkung entfaltet, die vom Gesetzgeber intendiert war, so Arnade. Das sei aber kein Grund, sie zu streichen und damit neue Schutzlücken zu eröffnen. Vielmehr müsse der Wille des Gesetzgebers durch Fortbildungsprogramme und andere Maßnahmen der Bewusstseinsbildung verdeutlicht werden.

Die ISL empfiehlt deshalb ein zweistufiges Vorgehen: In einer ersten Stufe sollte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren der § 179 StGB in der vorgesehenen Art gefasst werden, ohne den § 177 StGB zu verändern. In einer zweiten Stufe der Reform des Sexualstrafrechts, die derzeit vorbereitet wird, müsse der Anspruch der Istanbul-Konvention umgesetzt werden, so dass alle sexuellen Handlungen strafbar sind, die nicht mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen („Ja heißt Ja“).

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5 Kommentare

  • Apple schlaegt Emojis mit Behinderung vor Apple bietet bis jetzt eine grosse Vielfalt an Emojis an, doch keiner dieser Emoticons zeigt jemanden mit einer Behinderung oder Hilfsmittel dafuer. Doch das koennte sich bald aendern.
    https://bize.ps/11-

  • Liegt es an mir oder am Link, dass ich statt der Emojis die selbstbestimmte Sexualität bekomme?

    • Welchen Link meinen Sie?

  • …und nein heißt nein!

  • …und nein heißt nein!