Die politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. spricht sich deutlich für eine Erweiterung der Europäischen Antidiskriminierungspolitik aus.

Derzeit fehle es am Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Gesundheit, Bildung und beim Zugang von Gütern und Dienstleistungen.
Aus Sicht des Weibernetz muss dieser Diskriminierungsschutz wie beim deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle Merkmale (Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung) gelten. „Wenn nur bestimmte Gruppen geschützt werden, entsteht eine Hierarchie innerhalb der benachteiligten Gruppierungen. Dies führt zu keiner guten Antidiskriminierungskultur“, so Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz und Mitglied des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Das Weibernetz unterstützt damit als Mitglied des Netzwerks von Antidiskriminierungsorganisationen die Forderung nach einer umfassenden EU-Richtlinie mit horizontalem Ansatz. Dem Netzwerk gehören u.a. der Deutsche Frauenrat, der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), Netzwerk Artikel 3, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Deutscher Juristinnenbund e.V., Antidiskriminierungsverband, BAG der Senioren-Organisationen (BAGSO) und Weibernetz e.V. an.