Schutzsuchende mit Behinderungen

Die behindertenpolitischen Sprecherin und die innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag, Katrin Werner und Ulla Jelpke, haben  der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden mit Behinderung zu versagen.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage zur Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen sagte Werner: „Tatsächlich mag die konkrete Umsetzung bestimmter Schutzmaßnahmen in die Zuständigkeit der Länder fallen, jedoch muss die Bundesregierung zwecks Koordinierung zumindest über ausreichend Informationen verfügen, um bedarfsgerecht handeln und gegebenenfalls mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können. Wofür sonst verfügt sie über ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?“

Jelpke ergänzte: „Die Bundesregierung macht es sich viel zu einfach, wenn sie Verantwortung für die Rechte und den Schutz von Geflüchteten mit Behinderung nur bei den Ländern sieht. So einfach ist es nicht: Bereits Mitte 2015 hätte sie sowohl die EU-Asylrichtlinie als auch die die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen müssen. Letztere sieht für bestimmte Flüchtlingsgruppen – wie etwa minderjährige Geflüchtete oder solche mit Behinderungen – einen erhöhten Schutzbedarf fest. Anstatt sich ein weiteres Mal von der Kommission rügen zu lassen, sollte die Bundesregierung endlich die geforderten Schutzstandards schaffen und die Länder bei deren Umsetzung unterstützen.“

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