Am 18. April 1999 erhielt die Schweiz eine neue Bundesverfassung.
Mit Mehrheit stimmte die Bevölkerung einem Diskriminierungsverbot und dem Auftrag an den Staat zu, ein Gleichstellungsgesetz zu erlassen.
In Artikel 8, Absatz 2 heißt es: „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht … wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung“. Absatz 4 lautet: „Das Gesetz sieht Maßnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.“ Inkrafttreten werden die neuen Bestimmungen voraussichtlich am 1. Jänner 2000.
Dies ist ein wichtiger Teilerfolg der Schweizer Bewegung, denn zwei Drittel der Forderungen wurden dadurch bereits erfüllt. Aber es fehlt weiterhin die wichtige Forderung nach einer Gewährleistung der Barrierefreiheit für Gebäude, Einrichtungen und Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Daher wird die Volksinitiative am 14. Juni 1999 mit über 120.000 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht werden. Der Zeitpunkt einer eventuellen Abstimmung ist vor 2004 unwahrscheinlich.