Schweiz: Aktive Behindertenpolitik statt Wohltätigkeit für „Invalide“

Reform des Bundesgesetzes für Invalidenversicherung gefordert

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Das Netzwerk Enthinderung, ein Zusammenschluss von Menschen mit Behinderungen in der deutschsprachigen Schweiz, fordert eine Überarbeitung von Artikel 74 des Bundesgesetzes für Invalidenversicherung. Dieser Artikel reguliert die Förderungen für Behindertenorganisationen.

Konkret wird gefordert, dass ausschließlich jene Organisationen Förderungen erhalten sollen, die im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen. Das heißt Organisationen, in denen Menschen mit Behinderungen in allen Funktionsebenen angemessen vertreten sind und sie dabei unterstützen, aktiv ihre Interessen einzubringen.

Peter Wehrli vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich drückt das Anliegen so aus: Statt Wohltätigkeit für ‚Invalide’, soll eine aktive Behindertenpolitik GEMEINSAM mit Menschen mit einer Behinderung im Sinne der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gefördert werden. Vorrangig unterstützt werden sollen Organisationen die dies effizient, innovativ und vor allen INKLUSIV zustande bringen.

Unterstützung ist gefragt

Die nächste Überarbeitung des Bundesgesetzes ist derzeit in Vorbereitung. Bis dahin braucht es genügend Unterstützung, um Druck auf die Politik aufzubauen.

Wenn auch Sie die Gesetzesreform unterstützen wollen, dann können Sie dies mit Ihrer Unterschrift auf der Website von Netzwerk Enthinderung tun. Dort finden Sie auch Näheres über die geforderte Überarbeitung.

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