Schweiz: Assistenzbeitrag ab dem Jahr 2012

Ab 1. Jänner 2012 wird schweizweit der lang erkämpfte Assistenzbeitrag eingeführt - darüber informierte kürzlich FAssiS (Fachstelle Assistenz Schweiz).

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„Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet“, erklärt FAssiS und schreibt weiters: „Dank des neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen. Davon profitieren auch Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern.“

Auch Minderjährige erhalten Assistenzbeitrag

Die Verordnung und Erläuterungen, die der Bundesrat beschlossen hat, regeln auch „wann Minderjährige und Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben“, erfährt man bei FAssiS.

„Minderjährigen soll mit Hilfe des Assistenzbeitrags der Besuch einer regulären Schule ermöglicht werden“, ist einer diesbezüglichen Presseaussendung des Bundesrates anlässlich der Beschlussfassung zu entnehmen.

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