Soll die Präimplantationsdiagnostik erlaubt werden? Und wenn ja, mit welchen Einschränkungen. Der Nationalrat berät darüber Anfang Juni.
„Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die dem Entscheid darüber dienen, ob ein durch in-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht“, erläutert Wikipedia und ergänzt: „Die PID ist ethisch und politisch umstritten, da sie grundlegende Fragen nach dem Wert – und der Zulässigkeit der Bewertung – sich entwickelnden Lebens aufwirft.“
Genau diese Fragen werden in der Schweiz gerade heftig diskutiert, manche sehen auch einen Zusammenhang mit der hohen Kindersterblichkeit in der Schweiz.
„Im Ringen um diese ethische Frage macht die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrats Vorschläge, die viel weiter gehen als die Beschlüsse des Ständerats und der Antrag des Bundesrats“, erinnert die NZZ. Der Ständerat wollte „die Präimplantationsdiagnostik auf jene Fälle beschränken, in denen Eltern damit rechnen müssen, ihrem Kind eine schwere Erbkrankheit mitzugeben. Damit käme die PID pro Jahr nur rund 50 bis 100 Mal zur Anwendung. Die WBK des Nationalrats will die PID nun aber für alle Fälle von künstlicher Befruchtung öffnen; das wären bis zu 6000 Anwendungsfälle pro Jahr. „
Verschiedene Stimmen aus der Schweiz
„Und gerade weil die PID im Vergleich zu einer Abtreibung so niederschwellig ist, wird sie es zukünftigen Eltern immer schwieriger machen, sich gegen diese oder andere eugenische Massnahmen zu entscheiden“, meint beispielsweise David Siems vom Verein „selbstbestimmung.ch“ in seinem Positionspapier.
Auch die Organisation procap hat in ihrem aktuellen Magazin dem Thema breiten Raum gewidmet. „Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben diese Selektionsmöglichkeiten?“
Für das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich ist die PID „die falsche Kampfarena“, hält es in seinem Grundsatzpapier zur Präimplantations-Diagnostik (PID) fest und gibt bekannt gegen ein Verbot der PID zu sein: „Dies insbesondere, weil es keinen Sinn macht, die Untersuchung auf genetisch bedingte Krankheiten vor der Implantation zu verbieten, nach der Implantation (aber vor der Geburt – also pränatal) jedoch zu gestatten.“
Diese – doch überraschende – Position wird allerdings so erläutert: „Eine Ablehnung des PID-Verbotes ist nicht gleichbedeutend mit einer Befürwortung von PID oder von anderen diagnostischen Techniken, die potenziell zu einer vorgeburtlichen Selektion von Wunschkindern, und damit zur Vernichtung von ungeborenen Kindern führen könnten. Hier geht es vielmehr um die Frage, ob ein Verbot dieser bestimmten diagnostischen Möglichkeiten, den Interessen der Menschen mit einer Beeinträchtigung entspricht.“
„Der Druck, immer neue Methoden der vorgeburtlichen Untersuchungen zur Verhinderung von behinderten Kindern zu entwickeln und anzuwenden, lässt sich durch Verbote nicht wirklich aufhalten“, meint Peter Wehrli vom ZSL Zürich und verweist darauf, dass man anderswo ansetzen muss.
Die Organisation „insieme – Schweiz“ („Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung“) hat sich dagegen – wie andere – „für enge Schranken“ bei der PID eingesetzt.
Schweizer Nationalrat berät am 3. Juni 2014
Wie kürzlich von kobinet-nachrichten gemeldet, plant der Schweizer Nationalrat am 3. Juni 2014 das Thema weiter zu beraten.