Der Jurist Andres Perez fühlt sich durch die Fluglinie easyJet diskriminiert. Man hatte ihm als Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson den Mitflug im Herbst 2009 verweigert. Nun wird er dagegen gerichtlich vorgehen.
Am 8. September 2010 reichten „Andres Perez und die Behindertenorganisation Integration Handicap beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Beschwerde gegen die Fluggesellschaft easyJet ein“, informiert die „Fachstelle Égalité Handicap“ in einer Aussendung.
Weiters werde bei einem Genfer Zivilgericht Klage wegen Diskriminierung eingereicht, teilte man mit.
„Ich habe mich total eingeschränkt gefühlt“, zeigte sich Andres Perez bei einem TV-Interview der Sendung „Kassasturz“ verärgert. Bei einem Flug nach Deutschland erklärte man ihm von easyJet „Rollstuhlfahrer dürften nicht mehr alleine reisen“.
Marc Super von Integration Handicap begründet das Vorgehen gegen die britische Billigfluglinie damit, dass er diese Frage geklärt haben möchte.
Schon wieder easyJet
Die im Jahr 1995 gegründete britische Fluglinie easyJet war schon in der Vergangenheit mehrfach wegen Diskriminierungsvorfällen in die Kritik geraten. Im Jahr 2003 verweigerte sie elf gehörlosen Fluggästen den Mitflug und wurde daraufhin zu Schadenersatz verurteilt.
Im heurigen Frühjahr verweigerte die Fluglinie einer Rollstuhlfahrerin in Frankreich die Mitnahme. Ein Fluggast, der sich spontan als Begleitperson anbot, wurde nicht akzeptiert.
Am 26. Juli 2008 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die für behinderte Flugreisende und solche mit eingeschränkter Mobilität die gleichen uneingeschränkten Reisemöglichkeiten, wie sie andere Unionsbürger besitzen, sicherstellen soll.