Schweiz: Fachstelle überarbeitete Merkblatt zu Rollstuhlplätzen in Bussen

Es wurde in der Schweiz eine Reihe von Bremstests durchgeführt und die Ergebnisse in ein Merkblatt eingearbeitet.

kleiner Linienbus Wiener Linien 3A
BIZEPS

„Während in Deutschland noch darüber diskutiert wird, ob in Linienbussen zwei Rollstuhlplätze zulässig sind, ist der zweite Platz in der Schweiz schon länger Realität. Die seit Juli 2006 geltende Verordnung VAböV schreibt für Busse über 12 m Länge, die mehrheitlich im Agglomerationsverkehr eingesetzt werden, zwei Plätze sogar vor“, ist den BÖV Nachrichten 08/1 der Schweizerische Fachstelle „Behinderte und öffentlicher Verkehr“ zu entnehmen.

Bremstest durchgeführt

Es wurde in der Schweiz eine Reihe von Bremstests durchgeführt. Die Erkenntnis: „Die Fachstelle empfiehlt deshalb, den seitlichen Kippbügel wegzulassen und stattdessen die zwei Gurten zu installieren. Die Fachstelle empfiehlt überdies, in allen Bussen mit einer Stellplatzlänge ab 150 cm das Aufstellen von zwei Rollstühlen zu ermöglichen, auch dort, wo das gesetzlich nicht zwingend ist. Die Nachrüstung mit den beschriebenen Gurten stellt einen vertretbaren Aufwand dar.“

Besonders der Bügel wird kritisiert. Er erweist sich als hinderlich und verhindert das seitliche Ausdrehen nicht.

Merkblatt

Weitere Informationen finden sich in dem überarbeiteten Merklatt „Rollstuhlplätze in Bussen“ (Stand März 2008) der Fachstelle.

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