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Schweiz: Geplante Gesetzesänderung sorgt für Unruhe

Behindertenverbände und die Selbstbestimmt-Leben- Bewegung wehren sich seit langem gegen die Verabschiedung der 5. Revision des "Invalidenversicherungsgesetzes" (IVG).

Diese wird gravierende Verschlechterungen für all diejenigen Menschen mit Behinderung bringen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. Das Gesetz soll in der am 18. September 2006 beginnenden Herbstsession des Parlaments verabschiedet werden.

Gegner formieren sich

Die Gegner der 5. IVG-Revision bereiten sich nun auf die Ergreifung des Referendums vor (Sammlung von 50.000 Unterschriften gegen das Gesetz), damit eine Volksabstimmung eingeleitet werden kann, um das Inkrafttreten des Gesetzes doch noch zu verhindern.

Sogenannten „Scheininvalide“

Die Schweizer Invalidenversicherung (IV) schreibt seit Jahren Verluste. Schuld daran sollen sogenannte „Scheininvalide“ sein. Als „scheininvalid“ wird in der Schweiz inzwischen ein großer Teil aller Menschen mit Behinderung bezeichnet, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. Die Gegner der Revision möchten auch den Begriff „Invalide“ aus dem Gesetz streichen.

Behinderten Menschen wird pauschal und ohne Beweise unterstellt, sie seien in Wahrheit nur zu faul zum Arbeiten. Deshalb soll nun mit der 5. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes (5. IVG-Revision) neu ein System von „Früherfassung, Früherkennung und Integrationsmaßnahmen“ geschaffen werden, das jährlich rund 260 Millionen Euro kosten wird und den angeblichen Missbrauch beseitigen soll.

„Bei genauem Betrachten zeigt sich jedoch, dass sich hinter den schönen Worten ein System von Denunziation, Zwangsmaßnahmen, Leistungskürzungen und therapeutischer Zwangsarbeit versteckt“, zeigen sich die Betroffenen verärgert und führen weiters aus: „Wirkliche Maßnahmen zur Integration und Eingliederung von behinderten Menschen in das Erwerbsleben sind hingegen nicht geplant, obwohl sie dringend notwendig wären.“ „Denn in der Schweiz“ – so erklären die Gegner abschließend „sind gerade einmal 0.8 % aller Erwerbstätigen behindert, während es in der Deutschland immerhin 3.8 % sind, also mehr als viermal so viel“.

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0 Kommentare

  • Die Def. von behinderung bestimmt die Zugehörigkeit. Die Definition ist die eine Seite. Ob eine soziale Gemeinschaft es als wichtig empfindet, sozial Bedürftigeren zu helfen, eine andere.

  • Schon jetzt benimmt sich die Invalidenversicherung nicht so wie es sein sollte, sie behandeln Antragsteller als Simulanten und Betrüger, auch wenn diese seit dem 20 Altersjahr die Versicherung mit Lohnprozenten mitgetragen haben. Auch die Einstellung der Mitarbeiter im meinem Fall in Bern strahlt eine Ueberheblichkeit aus, es wird gelogen und der Datenschutz mit Füssen getreten. Mit dieser weiteren Verschlechterung wird die Rentenversicherund welche die Schweiz als „Paradepferd“ ansieht endgültig ein lahmer Gaul.

  • Abgesehen davon, dass Revisionen sich seit geraumer Zeit immer zu Ungunsten von Bürgerinnen u. Asylanten, darunter auch Menschen mit Behinderungen, auswirken, atmet die vorliegende „Re-Vision“ ebenfalls den Geist, der auch dort weht, wo Kinder mit schweren Geburtsgebrechen durch K-Kassen und „I-Versicherung“ von ergotherapeutischen Leistungen ausgeschlossen werden. Die Sessel- und Schreibtisch-Täter sind bekannt. – O arme Schweiz –