Schweiz: Großdemo in der Schweiz

Trotz der furchtbaren Ereignisse in den USA 2 Tage davor und trotz schlechter Wetterprognose, demonstrierten am 13. September 2001 an die 2000 SchweizerInnen mit einer Behinderung vor dem Berner Bundeshaus.

Anfang Oktober wird der Ständerat – sozusagen das „Oberhaus“ des Parlamentes – das Behinderten-Gleichstellungsgesetz beraten. So wie es jetzt vorliegt, sind die Betroffenen nicht zufrieden. Der zur Diskussion stehende Antrag der Schweizer Regierung soll der von den Behindertenorganisationen eingereichten Verfassungsinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ den Wind aus den Segeln nehmen.

Wer sich nicht durch die Begleitworte der Regierung beeindrucken läßt und den Text des Gesetzesvorschlags ließt, stellt schnell fest, daß er in dieser Form nahezu wirkungslos sein würde.

Er behandelt fast ausschließlich Probleme der baulichen Zugänglichkeit von öffentlichen Anlagen für Rolli-FahrerInnen – wie wenn es keine anderen Behinderungen gäbe – und stellt auch in diesem Bereich einen Rückschritt hinter Baugesetze dar, die in einigen Schweizer Kantonen längst gültig sind. Äußerst wichtige Bereiche wie der Zugang zu Bildung, Arbeitsplätzen und zu Dienstleistungen privater Anbieter sind überhaupt nicht vorgesehen, andere höchst rudimentär behandelt.

Aus einer Liste von über 60 Verbesserungsvorschlägen haben die Organisationen der Betroffenen die 39 Dringlichsten bei der vorberatenden Kommission eingereicht. Letztere nahm gerade mal einen dieser Vorschläge auf.

Mit der Demonstration und ähnlichen Aktionen in verschiedenen Regionalzentren der Schweiz wollen die Organisatoren in der selben Woche Öffentlichkeit und Parlamentarier für ein effektiveres Gesetz sensibilisieren. Gleichzeitig sollen auch die Betroffenen selbst mobilisiert werden. Menschen mit Behinderung wissen aus Erfahrung, daß die besten Gesetze nichts bewirken, wenn keine starke behinderungsübergreifende Lobby deren Umsetzung erzwingt.

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