Ein Deutliches Ja zu Gentests an Embryos brachte die Abstimmung am 14. Juni 2015 in der Schweiz zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Ob die PID nun kommt, ist trotzdem noch unklar.

Rund 62 % der Wählerinnen und Wähler in der Schweiz haben sich dafür entschieden: „Die Verfassung soll dahingehend geändert werden, dass bei bestimmten Paaren die Präimplantationsdiagnostik erfolgversprechend durchgeführt werden kann.“
Die Diskussion darüber wurde schon lange und ausführlich geführt.
Abstimmung ist noch keine endgültige Entscheidung
Doch das Schweizer System ist komplex. Die Abstimmung am 14. Juni 2015 ist bloß ein Zwischenschritt. Bis zu einer allfälligen Zulassung könnte es bis ins Jahr 2017 dauern.
„Mit dem Ja zur Verfassungsrevision beginnt die Referendumsfrist gegen das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz zu laufen, das die Details der PID regelt. Deren Gegner werden sogleich mit der Unterschriftensammlung beginnen, wie sie angekündigt haben. Es ist also wahrscheinlich, dass die Schweizerinnen und Schweizer im kommenden Jahr nochmals über dasselbe Thema abstimmen werden„, erläutert die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) in einem Kommentar unter dem Titel „Die PID-Debatte ist nicht vorbei„.
Behindertenorganisationen gegen PID
Die großen Behindertenorganisationen werden das von der EVP angekündigte Referendum gegen das Präimplantationsgesetz unterstützen; gaben AGILE.CH und Pro Infirmis an.
„Die Schweizer Stimmberechtigten haben heute die Verfassungsänderung angenommen und sich damit für die Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Die Stimmbürgerinnen und -bürger haben damit das Inkrafttreten des revidierten Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) und die Zulassung der PID ermöglicht“, so Suzanne Auer, Zentralsekretärin von AGILE.CH, die ergänzt: „AGILE.CH bedauert diesen ethisch riskanten Entscheid, freut sich aber über die Debatte, die der Dachverband der Behinderten-Selbsthilfe ausgelöst hat.“