Schweiz: Petition zur Assistenz

Das Jahr 2002 wird die entscheidenden Weichen stellen, ob die BewohnerInnen der Schweiz, welche auf Assistenz angewiesen sind, endlich in Würde selbstbestimmt leben können.

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Mit der Revision der Invalidenversicherung (wir haben wirklich eine ‚Versicherung für Wertlose‘) und dem Behindertengleichstellungsgesetz werden vom Volk und dem Parlament zwei Kerngesetze verabschiedet. Bislang ist alles auf vorgeschriebene Leistungserbringung ausgerichtet.

Wer seinen Wohnort selber bestimmen will, seinen Hilfebedarf eigenverantwortlich organisieren und selber entscheiden möchte, wer in Privat- und Intimsphäre eindringt, wird von den Sozialversicherungen und der Öffentlichen Hand (bis in die Sozialhilfe hinein) finanziell allein gelassen.

Wir sind der Überzeugung, daß diese Praxis gegen das Gebot der Rechtsgleichheit verstößt, die Grundrechte aushöhlt, nicht im öffentlichen Interesse liegt und einer Schadensvermehrung gleichkommt.

Darum hat FAssiS, die Fachstelle Assistenz Schweiz, vor vier Monaten eine Petition gestartet, in welcher wir die gleiche Finanzierung der notwendigen Maßnahmen im Wohn-, Schul- und Arbeitsbereich, unabhängig vom Aufenthaltsort und Leistungserbringung fordern. Gleichzeitig verlangen wir für das Gleichstellungsgesetz die Verankerung der Wahlfreiheit in der Lebensgestaltung.

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