Die Rhätische Bahn im schweizerischen Graubünden will das Behindertengleichstellungsgesetz bis 2013 umsetzen. Darauf machte heute der Bochumer Bahnexperte Arnd Hellinger kobinet aufmerksam.
Das Gesetz, das seit 1. Januar 2004 in Kraft ist, sieht Vorschriften für das Bauen und den Verkehr in der Schweiz vor.
Auf den 30 wichtigsen Bahnhöfen der Schmalspurbahn der Rhätische Bahn, mit der in Graubünden der Tourismus erschlossen wurde, wird die Perronhöhe von 18 auf 37 Zentimeter angepasst. Zudem wird jeder Zug mit einem Niederflurwagen ausgerüstet, damit ein leichter Ein- und Ausstieg behinderter Reisender gewährleistet ist. Die Bahnhofunterführungen, die nur über Treppen verfügen, bekommen Rampen.
Die Mitarbeiter der Bahn werden für den Umgang mit behinderten Kunden sensibilisiert. Ein erster Kurs für das Zugpersonal, der 2003 zusammen mit der Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Blinde und Sehbehinderte im Kanton begonnen hat, ist gerade abgeschlossen worden. Geplant sind weitere fachliche Weiterbildungen.