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Schweiz: Universitätsklinik erlaubt Sterbehilfe

Ab dem Jahr 2006 ist in der Schweizer Universitätsklinik, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois, in Lausanne die Sterbehilfe im Krankenhaus zugelassen.

Sofern die rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind, kann ein Patient des Krankenhauses mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation „Exit“ sein Leben beenden, berichtet die Tageszeitung Standard am 19. Dezember 2005.

Laut dem Sprecher für Recht und Ethik an der Klinik, Alberto Crespo, bleibt das oberste Ziel eines Krankenhausaufenthaltes die therapeutische Behandlung. Crespo führt weiter aus: „Wir werden aber in unserer Klinik niemanden akzeptieren, der mit dem einzigen Ziel ins Spital kommt, sein Leben zu beenden.“

Um Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können muss der Patient klar seinen Willen äußern können, eine unheilbare Krankheit haben oder der Tod unmittelbar bevorstehen. Der Patient muss zudem fähig sein das tödliche Medikament eigenhändig einzunehmen.

Die Schweiz ist eines jener wenigen Länder die Sterbehilfe akzeptiert, was naturgemäß heftigen Widerstand von behinderten Menschen und Menschenrechtsschützern hervorruft.

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