Schweiz veröffentlicht ersten Staatenbericht

Die Schweiz ratifizierte im Jahr 2014 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nun war der erste Staatenbericht an die UNO fällig.

Flagge Schweiz
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Lange hat es gedauert. Schlussendlich hat die Schweiz am 15. April 2014 in New York die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. 

„Jeder Vertragsstaat legt dem Ausschuss über den Generalsekretär der Vereinten Nationen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat einen umfassenden Bericht über die Maßnahmen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte vor“, lautet die Verpflichtung gemäß Artikel 35 „Berichte der Vertragsstaaten“ gemäß UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Heuer war daher der erste Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz fällig. Dieser Staatenbericht wurde nun Ende Juni 2016 veröffentlicht.

Wie setzt die Schweiz die Konvention um?

Wie weit die Einschätzungen der Staaten und jener der Zivilgesellschaft auseinander liegen, zeigt sich auch in der Schweiz. Während der Bundesrat im Bericht an die UNO festhält, dass die Rechtslage in der Schweiz „weitgehend die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt“, sieht dies beispielsweise Inclusion Handicap gänzlich anders

„Ein selbstbestimmtes Leben ist für viele Menschen mit Behinderungen noch in weiter Ferne“, sagt Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. „Sie begegnen jeden Tag zahlreichen Hindernissen.“ Inclusion Handicap kündigte daher schon jetzt an, im kommenden Jahr einen Schattenbericht mit dem Standpunkt der Zivilgesellschaft zu erstellen und die Mängel bei der Umsetzung der Konvention hervorheben.

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