Die Schweiz steht kurz vor einem Durchbruch. Ab Jänner 2012 soll es landesweit Direktzahlung für Persönliche Assistenz geben. In den kommenden Jahren rechnet man mit 3.000 behinderten Personen, die den Assistenzbeitrag bekommen.
Nun ist es soweit. Im Rahmen des ersten Maßnahmenpakets der 6. IV-Revision stimmten die Eidgenössischen Räte zu.
Damit ist es „so gut wie fix“, erzählt Katharina Kanka von der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS) im BIZEPS-Interview und führt aus: „Das Gesetz ist beschlossen, der Bundesrat muss es nur noch mit der Verordnung auf den 1.1.2012 in Kraft setzen.“ Dann wird es schweizweit ein Assistenzmodell geben. Nun wird es von den Aktivistinnen und Aktivisten gefeiert.
Fest am 14. September
Am 14. September ab 14 Uhr feiern die Aktivistinnen und Aktivisten im Berner Kocherpark den großartigen Erfolg. (Organisatoren: FASSIS Fachstelle Assistenz Schweiz, ZSL Zentrum für Selbstbestimmtes Leben und CAP-CONTACT)
Der Ort hat geschichtliche Bedeutung. „Dort wurde im Jahr 1997 ein Protestcamp gegen erzwungene Heimeinweisungen durchgeführt, welches landesweit für Aufsehen gesorgt hat“, blickt Katharina Kanka zurück.
„Seitdem engagieren wir uns als Selbstbetroffene für ein Assistenzbudget, um das Wohnen und Arbeiten ausserhalb von Institutionen durch die eigenverantwortliche Direktanstellung von Persönlichen AssistentInnen zu ermöglichen“, so Kanka, die weiters ausführt: „Dank parteiübergreifender Unterstützung namhafter ParlamentarierInnen in den Eidgenössischen Räten und der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen wird das Assistenzmodell 2012 nun endlich landesweit eingeführt. Das wollen wir gemeinsam feiern!“
Was wurde erreicht?
„Ein Assistenzbeitrag wird für Behinderte eingeführt, die in den alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe benötigen und nicht im Heim leben. Sie selber oder ihre gesetzliche Vertretung können damit Persönliche AssistentInnen direkt anstellen“, erklärt Kanka im BIZEPS-Interview.
Noch werden einige Punkte verhandelt. „Der Bundesrat legt in der Verordnung die Voraussetzungen fest, unter denen Minderjährige und Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben“, so Kanka die folgende 3 mögliche Kriterien aufzählt, von denen die Betroffenen zumindest eines erfüllen müssen: „schulische/berufliche Integration (also Besuch der Regelschule oder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt), Leben in einem eigenen Haushalt (also nicht ewig bei den Eltern), ein hoher Hilfebedarf (Entlastung der Angehörigen).“
Was kostet die Regelung und wie viele Menschen betrifft sie?
Die Vorlage ist kostenneutral, zeigt die Präsidentin der FAssiS auf, „weil Geld anderswo – insbesondere im Heimbereich – eingespart wird“. Man rechnet derzeit mit einem Budgetvolumen von 50 Mio. Franken. „Der Assistenzbeitrag wird zusätzlich zu bestehenden Leistungen wie der Hilflosenentschädigung oder Pflege-/Betreuungsleistungen herkömmlicher Leistungserbringer ausbezahlt“, stellt Kanka klar.
In der Schweiz beziehen derzeit „37.000 Personen eine Hilflosenentschädigung und haben darum theoretisch Anspruch“. Davon leben 17.000 Erwachsene in einer Privatwohnung und man rechnet derzeit mit 10 % – anfangs gemäß Pilotversuch also rund 1.000 Personen – die sich für den Assistenzbeitrag und dem damit verbundene Arbeitgebermodell entscheiden. „Die Nachfrage dürfte sich in den kommenden Jahren wohl auf 3.000 erhöhen“, vermutet sie.
Auf die Frage, wann ihr klar war, dass das Assistenzbudget kommen wird, antwortete sie abschließend: „Vor 3 Jahren, als die Evaluation des Pilotversuches vorlag und der Bundesrat dem zuständigen Bundesamt den Auftrag erteilte, im Zuge der anstehenden (Spar)Revision die Einführung des Assistenzbeitrages auszuarbeiten.“