Schweiz: Zivilgesellschaft übergibt dem UN-Fachausschuss den Schattenbericht

Setzt die Schweiz die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um? Ein Bericht der Zivilgesellschaft anlässlich des ersten Staatenberichtsverfahrens vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beantwortet diese Frage.

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Der Bundesrat hat Ende Juni 2017 Rechenschaft zum Stand der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention abgelegt. Also einen Staatenbericht abgeliefert.

Wie bei solchen Berichten üblich, muss vieles von der Zivilgesellschaft ins rechte Licht gerückt werden, damit ein Staatenbericht vom UN-Fachausschuss eingeschätzt werden kann. „Der Staatenbericht des Bundes, der die aktuelle Situation aufzeigen soll, zeigt sich an vielen Stellen schönfärberisch und unvollständig“, heißt es.

Benachteiligungen am Arbeitsplatz, kein Besuch der Regelschule oder keinen Zugang zu Online-Dienstleistungen – viele Menschen mit Behinderungen können kein selbstbestimmtes Leben führen. Dies zeigt der Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention auf, den Inclusion Handicap und seine 25 Mitgliederorganisationen dem zuständigen UN-Fachausschuss übergaben, berichtet Inclusion Handicap auf seiner Homepage. 

Dies ist der Bericht der Zivilgesellschaft anlässlich des ersten Staatenberichtsverfahrens vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Schattenbericht ist umfangreich und lesenswert.

Video von der Übergabe des Schattenberichts

Der Schattenbericht wurde am 29. August 2017 in Genf an die Vorsitzende des UN-Fachausschusses, Theresia Degener, persönlich übergeben. (Siehe Video)

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