Menschen mit Behinderungen im Schweizer Parlament vertreten
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Nachdem das Schweizer Bundesamt für Verkehr und die Schweizer Bahn (SBB) ziemlich gepfuscht hatten, wurde von Blindenorganisationen Klage bei Gericht eingebracht. Ein Kommentar.
Die Diskussionen um Blindenleitsysteme schwelt in der Schweiz schon seit Jahren. Weiters kam erschwerend hinzu, dass die SBB eine frühere – also falsche – Version der Vorschriften angewendet hatte. Beim Zürcher Bahnhof Löwenstrasse gingen die Wogen nun hoch.
Grund war eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) an die SBB, Teile der Leitlinien am Bahnsteig zu entfernen. Man habe – so die BAV – eine Studie, dass die auch als Sicherheitslinien vorgesehenen Streifen des Blindenleitsystems „von der Allgemeinheit nicht mehr in genügendem Ausmass wahrgenommen werden“.
„Mit zu vielen Bodenstrichen, so die Überlegung der Beamten, würden Leute mit gesunden Augen den Warncharakter dieser Markierungen missachten“, ist dem Tagesanzeiger zu entnehmen.
„Die wichtigen Sicherheitslinien – jene, welche die Perronkante abgrenzen – werden nicht mehr genügend wahrgenommen“, hatte BAV-Sprecherin Olivia Ebinger begründet, warum das Blindenleitsystem ein Problem darstellen soll.
Dies führte zu einem gehörigen Wirbel. Der Präsident der Passagierlobby Pro Bahn hat dafür kein Verständnis. Er hält in den Medien fest: „Die Begründung, wonach die Streifen die sehenden Fahrgäste irritieren sollen, irritiert mich. Dass der Bund den Sehbehinderten dieses Hilfsmittel wegnehmen will, ist das Hinterletzte.“
Der Wirbel über die vom BAV erlassene Verfügung war groß und das BAV hat am 18. Jänner 2016 nun in einer Aussendung bekanntgegeben: „Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die Verfügung zu den taktilen Linien am Bahnhof Löwenstrasse in Zürich in Wiedererwägung zu ziehen. Es wird eine neue Verfügung erlassen.“
Als Grund wird angeführt, dass „verschiedene Blindenverbände den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht haben“. Nun soll es eine Einbindung geben, kündigt das BAV an: „Im Rahmen des Wiedererwägungsverfahrens wird das BAV auch die Vertreter der Blindenverbände einbeziehen.“
„Wie wir das ja aus anderen Ländern und anderen Ämtern kennen, war unser Bundesamt für Verkehr bislang der Ansicht, dass Menschen mit Behinderung in die Verantwortung irgendeines anderen Amtes gehören. Von der UN-Behindertenrechtskonvention hat man noch nie gehört“, äußert sich dazu Peter Wehrli, Geschäftsleiter des Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich und führt aus: „Offenbar kommen die Beamten jetzt auf die Welt, wo ein Urteil des Bundesgerichts droht. Man werde die Anordnung noch einmal überprüfen, wurde kürzlich bekannt gegeben.“
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