Schweizer Bundesamt für Verkehr wollte Blindenleitsystem an Züricher Bahnhof entfernen

Nachdem das Schweizer Bundesamt für Verkehr und die Schweizer Bahn (SBB) ziemlich gepfuscht hatten, wurde von Blindenorganisationen Klage bei Gericht eingebracht. Ein Kommentar.

Flagge Schweiz
BilderBox.com

Die Diskussionen um Blindenleitsysteme schwelt in der Schweiz schon seit Jahren. Weiters kam erschwerend hinzu, dass die SBB eine frühere – also falsche – Version der Vorschriften angewendet hatte. Beim Zürcher Bahnhof Löwenstrasse gingen die Wogen nun hoch.

Grund war eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) an die SBB, Teile der Leitlinien am Bahnsteig zu entfernen. Man habe – so die BAV – eine Studie, dass die auch als Sicherheitslinien vorgesehenen Streifen des Blindenleitsystems „von der Allgemeinheit nicht mehr in genügendem Ausmass wahrgenommen werden“.

Linien sind eine Gefahr für Sehende?

„Mit zu vielen Bodenstrichen, so die Überlegung der Beamten, würden Leute mit gesunden Augen den Warncharakter dieser Markierungen missachten“, ist dem Tagesanzeiger zu entnehmen.

„Die wichtigen Sicherheitslinien – jene, welche die Perronkante abgrenzen – werden nicht mehr genügend wahrgenommen“, hatte BAV-Sprecherin Olivia Ebinger begründet, warum das Blindenleitsystem ein Problem darstellen soll.

Passagierlobby Pro Bahn: „Das ist das Hinterletzte“

Dies führte zu einem gehörigen Wirbel. Der Präsident der Passagierlobby Pro Bahn hat dafür kein Verständnis. Er hält in den Medien fest: „Die Begründung, wonach die Streifen die sehenden Fahrgäste irritieren sollen, irritiert mich. Dass der Bund den Sehbehinderten dieses Hilfsmittel wegnehmen will, ist das Hinterletzte.“

Macht das Bundesamt für Verkehr nun einen Rückzieher?

Der Wirbel über die vom BAV erlassene Verfügung war groß und das BAV hat am 18. Jänner 2016 nun in einer Aussendung bekanntgegeben: „Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die Verfügung zu den taktilen Linien am Bahnhof Löwenstrasse in Zürich in Wiedererwägung zu ziehen. Es wird eine neue Verfügung erlassen.“

Als Grund wird angeführt, dass „verschiedene Blindenverbände den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht haben“. Nun soll es eine Einbindung geben, kündigt das BAV an: „Im Rahmen des Wiedererwägungsverfahrens wird das BAV auch die Vertreter der Blindenverbände einbeziehen.“

Von der UN-Behindertenrechtskonvention hat man noch nie gehört

„Wie wir das ja aus anderen Ländern und anderen Ämtern kennen, war unser Bundesamt für Verkehr bislang der Ansicht, dass Menschen mit Behinderung in die Verantwortung irgendeines anderen Amtes gehören. Von der UN-Behindertenrechtskonvention hat man noch nie gehört“, äußert sich dazu Peter Wehrli, Geschäftsleiter des Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich und führt aus: „Offenbar kommen die Beamten jetzt auf die Welt, wo ein Urteil des Bundesgerichts droht. Man werde die Anordnung noch einmal überprüfen, wurde kürzlich bekannt gegeben.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich