Schweizer Bundesgericht gibt SBB recht

Die Schweizer Bahn SBB hat seit längerem gerichtliche Probleme mit den neuen Doppelstockzügen. Am 22. Februar 2013 bekam sie vom Bundesgericht recht.

SBB Doppelstockzug von Bombardier
Bombardier

Ziemlich unrund läuft der Bau, der im Sommer 2010 gekauften modernen Fahrzeuge, den die Schweizer Bahnen (SBB) durchführt. Neben vielen Verzögerungen gibt es auch den Vorwurf, dass „Ghetto-Abteile“ gebaut werden und es gab Klagen. (siehe auch: blick.ch)

Am 22. Februar 2013 hat nun das Bundesgericht in Lausanne mit einer Mehrheit von drei der fünf Richter für die SBB entschieden (Medienmitteilung des Bundesgerichts), berichtet die Neue Zürcher Zeitung: „Die SBB müssen den Behindertenbereich in ihren neuen Intercity-Zügen nicht erweitern.“

SBB wollten Rechtssicherheit

„Die SBB hätte in den neuen Doppelstockzügen – anders als ursprünglich geplant – im Wagen, der an den Speisewagen angrenzt, ein zusätzliches Abteil für mobilitätseingeschränkte Reisende und eine rollstuhlgängige Toilette einbauen sollen. Dazu hatte das Bundesverwaltungsgericht die SBB im April dieses Jahres verpflichtet. Da die SBB den Entscheid nicht nachvollziehen konnte und um unter anderem auch Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen, hat sie daraufhin Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Das Bundesgericht gibt nun der SBB recht“, ist einer SBB-Presseaussendung zu entnehmen.

Behindertenorganisationen enttäuscht

Die „Behindertenorganisationen zeigen sich nach dem Bundesgerichtsurteil von Freitag enttäuscht“, informiert die NZZ.

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