10. Woche 2026 – 50 Jahre Bundesbehindertenbeirat
Der Bundesbehindertenbeirat ist 50 Jahre alt. Er hat sich von einem Beirat, in dem nicht behinderte Menschen für behinderte Menschen …
In der Schweiz steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor einer richtungsweisenden Entscheidung. Ein Kommentar.
Am 8. März 2026 stimmt die Bevölkerung über die sogenannte Initiative: „200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)“ – ab. Umgangssprachlich heißt sie: Halbierungsinitiative
Die Vorlage betrifft direkt die Finanzierung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) – also jenes Unternehmens, das Radio-, Fernseh- und Onlineangebote im öffentlich-rechtlichen Auftrag für alle Sprachregionen in der Schweiz bereitstellt.
Konkret soll die jährliche Haushaltsabgabe von derzeit 335 Franken (Stand: Wechselkurs Februar 2026 ca. 365 Euro) auf 200 Franken (ca. 218 Euro) gesenkt werden. Für die SRG würde dies jedoch eine massive Verringerung der finanziellen Mittel bedeuten.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie geht ihres Erachtens zu weit (siehe Video). Der Bundesrat hat ein Gegenprojekt beschlossen, das Haushalte entlastet und schlägt 300 Franken pro Jahr (ca. 327 Euro) vor.
BIZEPS / ChatGPT
Die politische Diskussion dreht sich oft um Programminhalte, Marktanteile, Unabhängigkeit oder die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weniger prominent, aber nicht weniger wichtig, ist ein anderer Bereich: Die Barrierefreiheit.
Die SRG bietet unter anderem Untertitel für hörbehinderte Menschen, Gebärdensprach-Nachrichten, Audiodeskription für sehbehinderte Menschen sowie barrierefreie Online-Angebote.
Diese Leistungen sind technisch aufwendig und kostenintensiv. Gerade deshalb befürchten Behindertenorganisationen, dass bei drastischen Budgetkürzungen barrierefreie Angebote massiv gefährdet sein könnten.
Die Organisation Inclusion Handicap warnt in einer Medienmitteilung, die Halbierungsinitiative gefährde „Barrierefreiheit und Inklusion“.
Simone Leuenberger von Agile, dem Schweizer Dachverband der Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen, erklärt gegenüber BIZEPS, dass sich ihre Organisation der Position von Inclusion Handicap anschließt und sie hält fest:
Schwächen wir die SRG, so schwächen wir Menschen mit Behinderung.
Barrierefreie Angebote wie Übersetzung in Gebärdensprache, Untertitel und Audiodeskription sind nicht nice to have, sondern Voraussetzung für Teilhabe.
Die Organisation Pro Infirmis verweist ebenfalls auf Risiken für inklusive Medienangebote. Auch der Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS) sieht barrierefreie Informationsangebote in Gefahr.
Ein Bericht von Bluewin greift die Sorge sehbehinderter Menschen auf, wonach insbesondere die Audiodeskription eingeschränkt werden könnte.
Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine zentrale Voraussetzung für demokratische Teilhabe. Für Menschen, die auf Untertitel oder Audiodeskription angewiesen sind, sind diese Angebote entscheidend, um politischen Informationen zu folgen und sich an der gesellschaftlichen Debatte zu beteiligen.
Die geplante Senkung der Abgabe von 335 auf 200 Franken ist deshalb mehr als ein rein finanzpolitischer Entscheid. Sie berührt auch die Frage, welchen Stellenwert Inklusion und der gleichberechtigte Zugang zu Information in der Schweiz künftig einnehmen – und wie diese Anliegen konkret ausgestaltet und finanziert werden sollen.
Am 8. März 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Zukunft der SRG ab – und damit auch über die Rahmenbedingungen, unter denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk Barrierefreiheit in Zukunft weiterentwickeln und sichern kann.
Ich wünsche der SRG, dass sie in eine gesicherte Zukunft blicken kann, in der sie ihren gesellschaftlichen Auftrag weiterhin erfüllen kann.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Der Bundesbehindertenbeirat ist 50 Jahre alt. Er hat sich von einem Beirat, in dem nicht behinderte Menschen für behinderte Menschen …