Schwierige Diskussion

Der österreichische Frauenminister meldet sich mit seinen Plänen für eine Abänderung der Fristenregelung zu Wort. In der Folge stehen sich Arroganz, Angst und Ambivalenz gegenseitig im Weg.

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Minister Mag. Herbert Haupt (FPÖ) hat sich bekanntermaßen dafür ausgesprochen, die sogennante „eugenische Indikation“ aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Der Salzburger Erzbischof Georg Eder spricht kurz nach Haupts Vorstoß vom „traurigen Jubiläum 25 Jahre Fristenregelung in Österreich“ (Salzburger Nachrichten, 2. Jänner 2001) – und Frauen, zumal wenn sie in den 70er Jahren den harten Kampf um die Etablierung der Fristenregelung mitgetragen hatten, befällt unter einer rechtskonservativen Regierung (automatisch ?) die große Angst vor der Demontage dieser wichtigen und notwendigen Errungenschaft für die österreichischen Frauen.

Daß es allerdings Minister Haupt in seinem Vorstoß um die Beseitigung der eklatanten Ungleichbehandlung von behindertem und nichtbehindertem ungeborenen Leben im österreichischen Abtreibungsrecht ging, fiel in der hitzigen Debatte unter den Tisch: Wo nackte Angst sich mit purem Unverständnis um den Platz in der ersten Reihe prügelt, ist kein Raum mehr für Argumente.

In seiner Angst vor (der eigenen ?) Behinderung spricht sich halb Österreich für „Sterbehilfe nach niederländischem Modell“ aus (Standard, 14. 1. 2001). Eltern, die ihr behindertes Kind aus Mangel an Aufklärung über die Behinderung nicht abgetrieben haben, bekamen sogar schon Schadenersatz zugesprochen (Presse, 5. 7. 1999).

Elfriede Hammerl erklärt „das Austragen des (behinderten) Fötus“ frank und frei zum „sozialen Tod der Mutter“ (Profil, 11. 12. 2000). Nein, es ist nicht der Untergang des Abendlandes, der uns droht, wie Erzbischof Eder im SN-Interview meinte.

Wahrscheinlich zeigt es nur, wie schwierig Diskussionen werden, wenn niemand mehr bereit ist, zuzuhören und wenn politische Positionen von einem Interview zum nächsten ansatzlos gewechselt werden. So geschehen am 11. 12. 2000, als die Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) in einer Presseaussendung die „Ausweitung der Straffreiheit ohne deren Einschränkung“ forderte und sich mit diesem argumentativen und ideologischen Schwenk in einer Linie mit der österreichischen Behindertenbewegung wähnte.

Soweit ich weiß, war sich die Behindertenbewegung in Österreich bisher darin einig, auf die Streichung der „eugenischen Indikation“ zu pochen. Ich wüßte nicht, daß sich dieser Standpunkt geändert hätte und daher ist diese Vorgangsweise für uns auch völlig unverständlich und wird als Verrat an unseren Grundsätzen angesehen.

Für meine KollegInnen bei BIZEPS und mich kann es also nur um die Streichung der Worte „wenn eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ aus dem § 97 StGB gehen – und wenn es ein Mann aus der FPÖ ist, der diese langjährige Forderung erfüllt, so werden wir damit leben können, solange diese Änderung die einzige bleibt, die Haupt im österreichischen Abtreibungsrecht vornehmen will.

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