Der Antrag, der auf Initiative der Grünen gestern im Zuge der Nationalratsdebatte über den Bericht der Volksanwaltschaft eingebracht wurde, bekräftigt nochmals die Empfehlungen der Enquete-Kommission und hebt deren rasche Umsetzung hervor.
Erfreut zeigten sich die Vorsitzende der ÖVP-Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ und ÖVP-Seniorensprecherin Abg. Mag. Gertrude Aubauer sowie der ÖVP-Fraktionsvorsitzende der Enquete-Kommission Abg. Dr. Franz Joseph-Huainigg über die Annahme des Sechs-Parteien-Entschließungsantrages betreffend Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.
Der Antrag, der auf Initiative der Grünen gestern im Zuge der Nationalratsdebatte über den Bericht der Volksanwaltschaft eingebracht wurde, bekräftigt nochmals die Empfehlungen der Enquete-Kommission und hebt deren rasche Umsetzung hervor, so Aubauer. „Das ist erneut ein Signal: Wir Parlamentarier werden nicht locker lassen bis unsere Empfehlungen umgesetzt sind.“
„Es ist dringend notwendig, den Ausbau der Palliativ- und Hospiz-Versorgung voranzutreiben, entsprechend unserem Stufenplan und jetzt die finanziellen Mittel für den Ausbau der Versorgung im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu klären sowie die Selbstbestimmung zu stärken. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen leichter zugängig werden“, so Aubauer. „Es ist gut, dass wir wieder gemeinsam ein Signal setzen: Das Signal: die 51 Empfehlungen der gewählten Volksvertreter gehören umgesetzt! Darüber werden wir mit dem ganzen Gewicht des Parlaments wachen. Das sind wir unseren kranken und schwachen Mitbürgern schuldig!“
Und Huainigg ergänzt: „Die Expertenbeiträge in der Enquete-Kommission haben eindrücklich gezeigt, dass der österreichische Weg der richtige ist und weiterverfolgt werden soll. Ich appelliere an alle involvierten Akteure, die Empfehlungen der Enquete-Kommission engagiert umzusetzen. Hospiz- und Palliativversorgung ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht.“
Im Bericht der Volkanwaltschaft werden Mängel in der Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche beschrieben. Obwohl dies bereits im Jahr 2011 als eigenes gesundheitspolitisches Ziel definiert wurde, bestehe derzeit nur ein punktuelles Unterstützungsangebot für die betroffenen Familien. Die fehlende Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche war auch eines der Themen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.
Auch das derzeit gültige Regierungsprogramm sieht im Bereich Pflege und Betreuung als Maßnahme vor: „Um das Ziel einer gesicherten Verfügbarkeit von mobiler und stationärer Hospizbetreuung auch für Kinder, zu erreichen, soll entsprechend der Bedarfserhebung des österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen entwickelt werden.“
Hier der Entschließungsantrag im Wortlaut:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz-und Palliativversorgung die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ umzusetzen, insbesondere
- Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern bis 30.9. 2015
- Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums
- Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)
- Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo, wobei wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt die Mittel für die erste Etappe der Umsetzung des Hospiz-und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.
- Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).