Seelische Gewalt durch Sprachentzug

Die Praktiken der „Schwarzen Pädagogik“, wie sie jetzt an einer Salzburger Schule ans Tageslicht kommen, sind kein Phänomen der Vergangenheit.

Helene Jarmer
ÖGLB / Robert Harson

Mag.a Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichische Gehörlosenbundes, wundert sich keineswegs, dass in der ehemaligen Taubstummenanstalt Salzburg (heute Josef-Rehrl-Schule) der Gebrauch der Gebärdensprache verboten war und die Kinder körperlich bestraft wurden, wenn sie sich in ihrer Muttersprache verständigten, wie die Salzburger Nachrichten berichten.

„Seelische Gewalt durch Sprachentzug übt das Bildungssystem bis heute aus“, stellt Jarmer fest. „Bis heute ist die Österreichische Gebärdensprache keine offizielle Unterrichtssprache. Stattdessen sind gehörlose Schulkinder noch immer gezwungen, die Lautsprache Deutsch als erste Sprache anzunehmen.“

Zum Beispiel, indem man sie in eine sogenannte Integrationsklasse setzt. „Ein einzelnes gehörloses Kind unter 25 hörenden? Das ist Mobbing durch Sprachentzug und hat nichts mit moderner Inklusion zu tun!“, echauffiert sich Jarmer.

Gehörlose Schulabgänger*innen weisen im Schnitt ein deutlich schlechteres Bildungsniveau auf als hörende, weil sie in einer für sie fremden Sprache unterrichtet wurden, die sie nicht lernen konnten. Sie haben deshalb weit schlechtere Chancen, ihren beruflichen Werdegang und ihre Persönlichkeit frei zu entfalten.

„Es muss endlich möglich sein, gehörlose Kinder bundesweit bilingual-bimodal zu unterrichten“, fordert Helene Jarmer, die seit Jahren um einen Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache kämpft. „Ansonsten bekennt sich unser Bildungssystem zur schwarzen Pädagogik des letzten Jahrhunderts.“

Laut Salzburger Nachrichten und ORF soll die ehemalige Taubstummenanstalt in Salzburg hunderte gehörlose Kinder zwischen 1950 und den späten 1980ern seelisch und körperlich misshandelt haben.

Die Volksanwaltschaft bearbeitet Fälle von derzeit 80 gehörlosen Opfern. „Auch in anderen Bundesländern waren gehörlose Menschen von der ‚schwarzen Pädagogik‘ betroffen und haben Anträge auf Heimopferrente und einmalige Entschädigung eingereicht“, ergänzt Jarmer.

Siehe auch: ORF, Heute.at, ÖBR

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Ein Kommentar

  • Natürlich kann ein einzelnes gehörloses Kind auch unter hörenden Kindern unterrichtet werden, wenn – ja, wenn es von ausreichend Dolmetscher:innen in der Schule sowohl im Unterricht, als auch auf dem Schulhof begleitet wird.

    Noch besser wäre es natürlich, wenn darüber hinaus Gebärdensprache, wie z. B. in den USA üblich, Wahlfach an allen Schulen würde. Dann könnten alle Kinder Gebärdensprache lernen und hätten auch über die Schulzeit hinaus eine zusätzliche sprachliche wie auch soziale Kompetenz.

    Türchen auf, behindertes Kind rein, Türchen zu ist keine Integration, sondern lediglich Türchen auf, behindertes Kind rein, Türchen zu. Schlimm, dass so etwas im dritten Jahrtausend noch erklärt werden muss…!