Beschließt der Wiener Landtag im Herbst eine diskriminierende Bauordnung?
Verärgert zeigt sich das „Verkehrsgremium der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion“ über den völlig unzureichenden Entwurf zur Änderung der Wiener Bauordnung.
Im Gremium sind u.a. der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband Landesgruppe Wien, NÖ. und Bgld., die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, der Verein Blickkontakt sowie die Österreichische Blindenwohlfahrt vertreten.
Im nun vorliegenden Entwurf wurde bewußt der Begriff „sinnesbehinderte Menschen“ von den Beamten aus dem gemeinsam erarbeiteten Entwurf gestrichen.
„Seit drei Jahren haben die Behindertenorganisationen mit ihren Experten in der Unterarbeitsgruppe der Gemeinderätlichen Behindertenkommission sowohl konstruktive Vorschläge als auch ihre legitimen Forderungen eingebracht, um zu gewährleisten, dass die novellierte Wiener Bauordnung auch von behinderten Menschen – insbesondere sehbehinderten und blinden Personen – akzeptiert werden kann,“ hält das Gremium in einer Resolution vom 11. Juni 2003 fest.
Die Streichung von weiteren „mehrfach eingebrachten Verbesserungsvorschlägen sowie die an den Tag gelegte Vorgangsweise den Behindertenvertretern gegenüber“ wird ebenfalls bemängelt.
Die Sehbehinderten- und Blindenvertreter ersuchen daher die Abgeordneten eindringlich „dem vorliegenden Novellierungsentwurf der Wiener Bauordnung aus den angeführten Gründen nicht zuzustimmen“.
Seit dem 11. Juni 2003 wurde der vorliegende Text mehrfach geändert, aber die Beamten der Stadt Wien haben sich wiederholt gegen eine Aufnahme von „sinnesbehinderten Menschen“ im Novellentext ausgesprochen.