In der Aprilausgabe von "Die Apotheke" wird auf Seite 40 unverhüllt für die Screeningmethode OSCAR geworben.
Das Programmm OSCAR soll die „beste, derzeit verfügbare Methode“ sein, „die Wahrscheinlichkeit für chromosomale Erkrankungen (Down Syndrom) zu ermitteln“. Die Methode soll angeblich eine risikoreiche Punktion bei Schwangeren überflüssig machen. Vom Erhalt des Lebens ist kein Wort die Rede.
So wie der Artikel verfasst ist, wird lediglich darauf verwiesen, dass das Risiko einer Punktion entfällt. OSCAR (One Stop Clinic for Assessement) will also eine Alternative nur dazu sein. Da von der Lebensfähigkeit des Fötus überhaupt nicht die Rede ist, muss man annehmen, dass bei Feststellung einer möglichen Behinderung ein Abortus den logischen nächsten Schritt darstellt. Dies wird klar, wenn man folgendes liest:“Moderne Ultraschall-Screenings in Kombination mit einer Blutuntersuchung können den Schwangeren schon im ersten Drittel der Schwangerschaft die Angst vor einem geistig und körperlich behinderten Kind nehmen.“
Hier wird eindeutig mit Angst gespielt und der Mensch mit Behinderung als etwas Schreckliches dargestellt. Tunlichst wird verschwiegen, was denn zu tun ist, sollte doch eine solche Behinderung „eingeschätzt“ werden. Das Ganze liest sich wie eine unausgesprochene Selektionsempfehlung: Weiß die Schwangere, dass es Probleme geben kann, na dann …
Zudem wird behauptet, dass bereits zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche die „Wahrscheinlichkeit“ eines Down Syndroms errechnet werden, das Risiko einer Behinderung werden „sehr genau eingeschätzt“ werden könne. Es gibt dazu sehr wohl andere Erfahrungen.
Die Lebenshilfe Österreich verurteilt diese selektiven Untersuchungen, da sie die Gefahr von Vernichtung menschlichen Lebens aufgrund einer angenommenen Behinderung in gefährlichem Maße fördern und somit gegen die Menschenwürde und gegen die Menschenrechte verstoßen. Es ist erbärmlich, wenn Fachzeitschriften für Apotheken, die sich ja wohl der Heilung verschrieben haben, solche Methoden empfehlen und lebensfähige Föten selektiv nach dem Kriterium Behinderung begutachten.
Menschen mit geistiger Behinderung leben gerne und dürfen unter keinen Umständen Opfer einer eugenisch ausgerichteten Kampagne werden.