Der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes, Dr. Ilja Seifert, fordert Angela Merkel auf, dem EU-Abgeordneten Gahler kein neues Mandat für das EU-Parlament zu geben.
Angesichts der Äußerungen des CDU-Abgeordneten im Europäischen Parlament Michael Gahler, die Rechte behinderter Menschen aus dem Menschenrechtsbericht des Parlaments zu streichen, fordert der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes „Für Selbstbestimmung und Würde“ BBV e.V., Dr. Ilja Seifert, die CDU-Vorsitzende Angela Merkel auf, dafür zu sorgen, dass Michael Gahler kein neues Mandat für das EU-Parlament mehr erhält.
„Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, sollte/wollte das Europäische Parlament den Bericht ‚Menschenrechte 2003 und die Politik der EU‘ abstimmen. Der CDU-Abgeordnete Michael Gahler (Jg. 1960), der seine Basis in Süd- und Westhessen hat, blockierte die Abstimmung. Er will die Passage über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestrichen haben. Ihre Aufnahme würde den Begriff ‚Menschenrechte‘ zu allgemein und zu weit fassen. Das ist unerhört und sehr gefährlich. Wie eng hätte es Herr Gahler denn gern?“ fragt Seifert.
Seit Jahrzehnten wage es kein namhafter Politiker – zumal aus Deutschland – mehr, das selbstverständliche Dazu-Gehören von behinderten Menschen so offen in Frage zu stellen. „Wenn Verletzungen der Rechte von Frauen und Männern, Kindern, Jugendlichen und Alten, die sich mit ihren Beeinträchtigungen als Teil des Gemeinwesens verstehen, keine Menschenrechtsverletzungen sein sollen, unterstellt das, wir seien keine Menschen. Zumindest keine gleichwertigen, gleichberechtigten, gleichgestellten“, so Seifert.
Der BBV fordert daher die CDU-Vorsitzende, Angela Merkel, auf, Herrn Gahler unverzüglich zur Ordnung zu rufen. Zudem wird die CDU – insbesondere diejenigen Delegierten, die Kandidaten für das nächste EU-Parlament nominieren – dringend aufgefordert, Herrn Gahler keine Gelegenheit zu verschaffen, im nächsten EU-Parlament weiter zu arbeiten.
„Herr Gahler hat sich als – bewusster – Diskriminierer behinderter Menschen geoutet. Wenn eine solche Haltung auch nur toleriert wird, steht das Würde-Konzept des Grundgesetzes zur Disposition“, so Seifert.