Viel Zeit ist vergangen

Seit 20 Jahren in der Verfassung: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Heute vor 20 Jahren - am 14. August 1997 - trat die lang ersehnte Anti-Diskriminierungsbestimmung im Bundes-Verfassungsgesetz in Kraft. Ein wichtiger Meilenstand im Kampf um unsere Rechte.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
BIZEPS

Lange hat die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung um eine Einstellungsänderung in Österreich gekämpft. Vor allem die traditionellen Behindertenorganisationen verstanden anfangs nicht, dass neben der sozialen Absicherung auch die rechtliche Gleichstellung wichtig ist.

Der Weg zur Verfassungsänderung war mühsam und dauerte viele Jahre. Auch der Widerstand der Politik und der Verwaltung war anfangs sehr groß. Es wurde sogar bestritten, dass Menschen mit Behinderungen in Österreich diskriminiert werden.

Doch wir blieben hartnäckig, zeigten anhand vieler Beispiele die Benachteiligungen auf und konnten schlussendlich unser Ziel erreichen: Der Gesetzgeber stellte klar, dass Diskriminierungen nicht erlaubt sein sollen.

Am 14. August 1997 war es soweit. In Artikel 7 Absatz des Bundes-Verfassungsgesetzes steht seither folgendes Staatsziel:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Diese Änderung der Verfassung und der Auftrag an die Republik war natürlich nur der Anfang. Danach folgte eine Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst, die zwei Jahre verfassungswidrige Bestimmungen in Gesetzen suchte. Das Ergebnis war ein sehr umfangreicher Bericht und die Bestimmungen wurden danach teilweise verändert.

Nochmals rund 10 Jahre dauerte es, bis als Folge auch ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen wurde. Dieses Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist gemessen an unseren Zielen – ein starkes Anti-Diskriminierungsgesetz wie es die USA hat – nur ein schwaches Gesetz.

Aber trotzdem gelang es mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zumindest, erstmals individuelle Gleichstellungsrechte für Menschen mit Behinderungen festzuschreiben.

Wir stehen noch ziemlich am Anfang 

Realistisch betrachtet müssen wir festhalten, dass wir uns noch ziemlich am Anfang im Kampf um durchsetzbare Gleichstellungsrechte befinden. Auch wenn schon einiges erreicht wurde, ist noch vieles zu tun.

Trotzdem ist heute Zeit, sich erfreut an das Erreichen dieses Meilensteins zu erinnern.

Im Ausweichquartier des Parlaments sind bei den Pavillons außen wichtige Verfassungsbestimmungen aufgedruckt. Weil diese im Jahr 1997 beschlossene Bestimmung auch wesentlich für Österreich ist, ist sie Teil der Sammlung – wie auch dieses „Bild der Woche“ zeigt.

Temporäre Pavillons des Parlament am Heldenplatz mit Texten der Bundesverfassung (u.a. Artikel 7 und 8)
BIZEPS
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6 Kommentare

  • Seit 20 Jahren in der Verfassung: Staatszielbestimmung

    Wie die Erfahrung zeigt ist ein kompetenter Nichtbetroffener ist besser, als ein inkompetenter… Und wie es scheint ist der ÖVP-Aussenminister, der Hoffnungsträger und Spitzenkandidat der ÖVP, der zwei „Rolli – Frauen“ an wählbarer Stelle nominiert hat dabei, den FPÖ–Spitzenkandidat, der im gestrigen Sommergespräch ein jämmerliches Bild abgegeben hat, politisch rechts-aussen zu überholen. Dr. F.J. Huainigg, der nach 15 Jahren in die verdiente Politpension geht, hat sich in seiner Volkspartei auch nicht wirklich durchsetzen können… Sein injiziertes Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ist ein zahnloses Antidiskriminierungsgesetz geblieben – Schlichtung – Privatrechtsweg…

    Benachteiligungsverbotsgesetz für Menschen mit Behinderung wäre der zutreffender für dieses Gesetz gewesen…

    Die NEOS haben ebenfalls keinen Menschen mit Behinderung nominiert. Die Liste Pilz auch nicht – Und die Grünen mit Helene Jarmer, die in „Behinderten-Kreisen“ auch mehr als umstritten ist, werden vielleicht gar nicht mehr im Parlament vertreten sein.

    Leider hat der Berufsstand „Politiker“ so an Glaubwürdigkeit verloren, dass, egal wie die nächste Nationalratswahl ausgeht, es schwer sein wird, „Behindertenpolitik“ im Sinne der Betroffenen zu verwirklichen – die politischen Gräben werden vermutlich in Zukunft auch in der Behindertenpolitik schwer zu überwinden sein.

    Übrigens nach Gerüchte von kompetenten Parlamentsmitarbeitern: Der geplante Umbau des Parlaments dürfte nicht im Sinne von Rollstuhlnutzern über die Bühne gehen – Es gibt Probleme die 6%ige Ö-Normvorgabe tatsächlich zu verwirklichen…

    Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS, dessen Kompetenz und Engagement unbestritten ist, ist mit seinen Kommentaren politisch nicht mehr einzuordnen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass der Journalist ein politisches Amt anstrebt – sicherlich nicht bei der SPÖ…

  • Lieber Franz Karl. Als ehem. Behindertensprecher der ÖVP: Glauben Sie tatsächlich, dass die neue Regierung – falls Kurz Kanzler werden sollte – das wirklich als erste gesetzl. Regelung beschließen wird? Ein wichtiges Thema, zweifellos. Allerdings hat die ÖVP-Wien nicht mal einen Behinderensprecher. Andere Themen, die zig tausende betreffen, werden für die neue Regierung wohl leider primär sein…

  • Die Parteien (und leider auch viele ihre WählerInnen) sind scheinbar schon zufrieden, dass sie behinderte Menschen auf ihren Wahllisten drauf haben. Das soll über den schönen Schein der Inklusion und Gleichstellung hinwegtäuschen. Ich habe kein Vertrauen mehr in die Politik und noch weniger, was die Behindertengleichstellung und Chancengleichheit angeht – ob auf Bundes- oder Landesebene! Hauptsache, ihnen geht es gut und sie können sich alles leisten, was ihr Herz begehrt.

  • Also so ganz hat Herr Lichtenauer nicht recht. Aber im Gleichstellungsgesetz muss möglichst rasch bei „Verurteilung“ festgelegt werden, dass der Mißstand behoben werden muss. Ich würde sogar sagen, als erstes Gesetz der neuen Legislaturperiode.

  • Rechtsentwicklung nach Österreich-Art: Wenn der Druck der Rechtsverletzten zu groß wird, werden Luftnummern zum toten Recht erhoben. Als „Staatszielbestimmung“ hatte der Verfassungszusatz des Verbots von Behindertendiskriminierung nach meinen Erfahrungen bisher keine reale Auswirkung. Bund, Länder und Gemeinden machen munter weiter wie bisher und es gibt keine wirksamen Rechtsmittel dagegen.