Selbstbestimmt Leben Österreich zum Entwurf „Gleichstellungsgesetz“

Wir von Selbstbestimmt Leben Österreich haben das Thema "Gleichstellung" vor über 10 Jahren in die behindertenpolitische Debatte gebracht.

SLIÖ Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich
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Wir haben uns seit Jahren im internationalen Austausch damit beschäftigt, was notwendig ist, damit behinderte Frauen und Männern zu den gleichen Bedingungen leben können wie nichtbehinderte Frauen und Männer.

Wir sind Expertinnen und Experten zum Thema „Gleichstellung“ und wir fragen uns, wo und auf welche Weise unsere Gleichstellung mit diesem Gesetz, das nun im Entwurf vorliegt, gesichert werden soll.

Minister Haupt wollte zumindest öffentlich ein Gleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient. Der nun vorliegende Entwurf verdient diesen Namen nicht.

Wesentliche Bereiche unseres täglichen Lebens wie die umfassende Barrierefreiheit aller Lebensbereiche werden nur erwähnt, soweit es die Kompetenz des Bundes betrifft. Andere Bereiche wie Bildung fehlen komplett. Das ist eindeutig zu wenig. Dieser Gesetzesentwurf bringt keine, absolut keine Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Frauen und Männer.

Wir stellen bei diesem Entwurf fest, dass alle Interessen anderer gesellschaftlicher Gruppierungen und Institutionen berücksichtigt wurden, unsere Forderungen aber kaum beachtet wurden und nur sehr rudimentär in den Entwurfstext Eingang finden. Wir wollen wirklich einklagbare Rechte, die bestehende Diskriminierungen aufzeigen und beseitigen!

Wir wollen eine Umwelt, in der wir uns ohne Barrieren bewegen können! Wir wollen selbst entscheiden können, wo wir leben, mit wem wir leben und was wir mit unserem Leben machen. Wir wollen, dass die täglichen Diskriminierungen, die wir erfahren, endlich wirksam bekämpft werden können. Das bedeutet Gleichstellung!

All das findet sich im vorgelegten Entwurf nicht.

Wenn die Gleichstellung behinderter Frauen und Männer der Republik Österreich mit Gemeinden, Ländern und dem Bund tatsächlich ein Anliegen ist, dann muss ein neuer Entwurf vorgelegt werden, einer der unsere Forderungen umsetzt und nicht wieder die Interessen nichtbehinderter Frauen und Männer in den Vordergrund stellt.

Wir sind grundsätzlich an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert, allerdings erwarten wir, dass unsere Forderungen entsprechendes Gehör finden und auch umgesetzt werden. Gleichstellung ist eine neue Gesetzesmaterie und bedeutet daher auch, dass sich die bestehende Rechtssystematik ändern muss.

Derzeit wird versucht, u. a. mit diesem Entwurf, Gleichstellung in die bestehende Systematik zu zwingen. Das kann aber nicht funktionieren, wenn die Gleichstellung behinderter Frauen und Männer auch Wirklichkeit werden soll.

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