Seniorenbund zur straffreien Suizidbeihilfe: Die Büchse der Pandora wurde geöffnet!

Bundesvorstand kritisiert einstimmig die VfGH-Entscheidung und fordert die Bundesregierung auf, alles zu tun, um Missbrauch zu unterbinden.

Ingrid Korosec
ÖVP

Der Bundesvorstand des Österreichischen Seniorenbundes nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Unverständnis zur Kenntnis.

„Auch wenn die aktive Sterbehilfe und die Verleitung zum Suizid weiterhin strafbar bleiben, hat der Verfassungsgerichtshof mit dieser Entscheidung den Grundsatz infrage gestellt, dass das Recht auf Leben das höchste und schützenswerteste Gut ist. Damit wurde die Büchse der Pandora geöffnet“, so der Bundesvorstand einstimmig.

Besonders der Schutz der Älteren und der Schutz des Rechtes auf Leben seien zentrale Grundwerte, die sich auch in der Politik widerspiegeln müssen. Dahingehend kritisiert der Österreichische Seniorenbund auch, dass der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil von seiner eigenen Rechtsprechung abweicht, wonach ein Verbot der aktiven Sterbehilfe im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.

„Das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord sowie des Tötens auf Verlangen war stets ein wirksamer Schutz für die Schwächsten der Gesellschaft, insbesondere für sehr alte, kranke, an Demenz leidende Menschen oder für Menschen mit Behinderung. Dieser Schutz wurde irreparabel beschädigt. Der Druck auf ältere oder schwerkranke Menschen wird unweigerlich steigen. Etwa, weil sie Angst haben könnten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, zu teuer, oder unnütz zu sein oder eine Wohnung für ihre Kinder zu blockieren. Wo bleibt da der freie Wille? Anstatt dass es als eine Selbstverständlichkeit akzeptiert wird, dass sie weiterleben wollen, werden sie sich auf einmal für diese Entscheidung rechtfertigen müssen. So verkommt das Recht auf Leben zwangsläufig zur Kostendebatte“, befürchten die Seniorenvertreterinnen und Vertreter.

„Regierung muss Schadensbegrenzung betreiben und Missbrauch unterbinden!“

Zahlreiche Organisationen wie etwa der Österreichische Behindertenrat hatten sich aus diesen Gründen klar gegen eine Liberalisierung ausgesprochen. In den Benelux-Staaten etwa hätten Gesetzesnovellierungen zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Sterbehilfe geführt.

„Dass ein Verein, der mit assistiertem Suizid Geschäft macht, diese Tatsachen in Abrede stellt, verwundert nicht“, so der Seniorenbund in Richtung des Schweizer Vereins Dignitas, der die Verfassungsklage miteingebracht hat.

Der Bundesvorstand des Österreichischen Seniorenbundes begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung, die notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch der straffreien Beihilfe zum Selbstmord zu prüfen und fordert sie hier auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

„Das Leben ist unser höchstes Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz. Die Bundesregierung muss hier Schadensbegrenzung betreiben und jede Form von Missbrauch konsequent unterbinden!“.

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3 Kommentare

  • Herzlichen Dank an den österreichischen Seniorenbund für diese klaren Worte.

  • Anscheinend hat der Seniorenbund die Begründung zur Aufhebung nicht gelesen. Die individuellen Rechte wurden gestärkt und der Bevormundung ein Ende gesetzt. Die Ausführungen in der Begründung sind sehr differenziert und gehen auf die damit verbundenen Aspekte ein.

    • Genauso ist es. Schade, dass immer wieder Halbwahrheiten oder Halbwissen verbreitet wird.