Mit 1. Jänner 2014 wurde zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen das Pflegekarenzgeld als neue Sozialleistung eingeführt.
Dieses gebührt für die Dauer einer Pflegekarenz, einer Pflegeteilzeit oder einer Familienhospizkarenz als Einkommensersatz.
Anlässlich der nun dazu in Begutachtung befindlichen Novelle zum Bundespflegegeldgesetz fordert der Seniorenrat eine spürbare Anhebung des Pflegegeldes in allen Stufen.
Die letzte Erhöhung liegt 5 Jahre zurück und die Aufwendungen für die Pflegebedürftigen haben sich nachweislich stark erhöht.