Sexualdelikte nicht länger ungleich behandeln

In Österreich soll eine Gesetzesnovelle ausschließen, dass Sexualdelikte weiter ungleich behandelt werden.

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Die Grünen-Behindertensprecherin, Helene Jarmer, findet es unerträglich, dass sexueller Missbrauch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann, aber die Strafobergrenze bei der Tat an einer wehrlosen oder behinderten Person gerade einmal fünf Jahre beträgt.

Der Behindertensprecher der Österreichischen Volkspartei, Dr. Franz-Joseph Huainigg, betont am 26. Juni 2102 im kobinet-Interview, dass die Ungleichbehandlung beseitigt, sexueller Missbrauch an behinderten Menschen mit aller Härte strafrechtlich verfolgt werden muss.

kobinet: Der Justizausschuss im österreichischen Parlament hat über sexuellen Missbrauch und Gewalt an Menschen mit Behinderungen beraten. Justizministerin Beatrix Karl hat im Ausschuss zugesagt, eine Regierungsvorlage zum Schutz behinderter Menschen bis Herbst auszuarbeiten. Wie können dabei Betroffene und deren Verbände ihren Sachverstand einbringen?

Huainigg: Behindertenorganisationen und Betroffene ExpertInnen werden sicherlich vom Justizministerium im Gesetzwerdungsprozess eingebunden. Das sieht auch die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen vor und wird auch bei anderen Gesetzwerdungsprozessen so vollzogen. Beispielsweise ist die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als Dachverband der Behindertenorganisationen stets bei relevanten Gesetzen im Begutachtungsverfahren eingebunden. Oder beispielsweise habe ich auch zusammen mit meiner sozialdemokratischen Kollegin bei der letzen Plenarsitzung einen Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung des Sachwalterschaftrechtes eingebracht, wo dezidiert unter Einbindung der SelbstvertreterInnen ein Pilotprojekt zur unterstützenden Entscheidungsfindung vom Justizministerium gefordert wird.

kobinet: Der Monitoringausschuss zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat im Februar 2011 eine Stellungnahme zu diesem sensiblen Thema abgegeben. Die Grünen haben im Oktober vergangenen Jahres im Parlament einen Vorstoß zur Problematik unternommen. Warum wartet das Parlament auf eine Regierungsvorlage? Hätten nicht die Abgeordneten als Gesetzgeber – auch überfraktionell – aktiv werden müssen, damit sexueller Missbrauch und Gewalt an behinderten Menschen härter bestraft wird?

Huainigg: Von der österreichischen Verfassung her ist vorgesehen, dass grundsätzlich die Regierung die Gesetze vorbereitet. Die Parlamentarier haben ein Initiativrecht. Warum die Grünen keine überfraktionelle Vorgangsweise gewählt haben, müssen Sie diese fragen, ich hätte es auch sehr begrüßt. Der Antrag der Grünen ist kein Initiativantrag, sondern die Aufforderung an das Justizministerium, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, was im Ausschuss von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde.

kobinet: Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder behinderten Person wird bisher und weiterhin nach dem Strafgesetzbuch in Österreich mit deutlich geringeren Strafen geahndet als Sexualdelikte an nicht behinderten Menschen. Muss diese anachronistische Ungleichbehandlung im Lichte der Behindertenrechtskonvention als geltendem Recht nicht sofort unterbunden werden?

Huainigg: Natürlich gehört diese Ungleichbehandlung beseitigt. Sexueller Missbrauch an behinderten Menschen muss mit aller Härte strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings liegt die Schwierigkeit auch im Beweiswürdigungsverfahren. Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird behinderten Menschen oft weniger Glaubwürdigkeit geschenkt als den nicht behinderten Menschen. Diese Problematik ist bei der Novellierung ebenso zu berücksichtigen wie die gesamte Stellungnahme des Monitoringausschusses zu sexuellem Missbrauch und Gewalt an behinderten Menschen. (Das Gespräch führte Franz Schmahl)

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