Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person wird geringer bestraft

Wer ein behindertes Opfer sexuell missbraucht, bekommt derzeit eine geringere Strafe, als wenn das Opfer nicht behindert ist, berichtet der Kurier am 25. Oktober 2011.

Helene Jarmer
GRÜNE

„Die Aufdeckung von sexuellem Missbrauch in Heimen bringt auch eine Diskriminierung im Strafrecht ans Tageslicht: Für den Gesetzgeber ist der Unrechtsgehalt geringer, wenn es sich beim Opfer um eine behinderte oder wehrlose Person handelt. In solchen Fällen wird angenommen, dass mangels Widerstandsfähigkeit des Opfers vom Täter gar keine Gewalt eingesetzt werden musste – weshalb das Delikt mit höchstens fünf Jahren Haft bedroht ist“, schreibt der Kurier.

GRÜNE-Behindertensprecherin will das ändern

Wie von der Parlamentskorrespondenz berichtet, brachte die GRÜNE-Behindertensprecherin, Mag. Helene Jarmer, einen Entschließungsantrag ein.

Sie möchte den § 205 Abs. 1 Strafgesetz geändert wissen, weil derzeit eine Vergewaltigung unter Ausnützung der besonderen Wehrlosigkeit einer behinderten Person deutlich geringer bestraft wird, als wenn das Opfer sich wehren kann.

In der Begründung des Entschließungsantrages wird auf eine Stellungnahme des Monitoringauschusses verwiesen, in der es dazu heißt: „Ausnahmeregelungen auf Grund von Beeinträchtigung bzw. Behinderung, so auch im Strafrecht, zB werden Sexualdelikte gegen Menschen mit Behinderung vielfach unter § 205 StGB (Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, vormals Schändung) abgehandelt, erschweren nach erlittenem Unrecht den Zugang zu Gerechtigkeit. Aus dem Kriterium der ‚Wehrlosigkeit‘ wird eine mildere Bestrafung abgeleitet, entgegen der Schieflage, die gerade durch die ‚Wehrlosigkeit‘ entsteht und deren Ausnutzung so besonders verwerflich ist.“

Stellungnahme des Monitoringauschusses

Am 24. Februar 2011 veröffentlichte der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die oben erwähnte Stellungnahme mit dem Titel „Gewalt & Missbrauch an Menschen mit Behinderungen„.

Die Stellungnahme gibt es weiters als Leichter Lesen Version sowie als Zusammenfassung in Österreichischer Gebärdensprache.

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