Bei den Budgetgesprächen und Verhandlungen zur sozialen Treffsicherheit sei es ihr von Beginn an vor allem darum gegangen, bei den Familien und den Behinderten keine Abstriche zu machen.
„Mit Erfolg: Es gibt keinerlei Eingriffe in das Pflegegeld und die Familienbeihilfe. Zusätzlich gibt es eine Behindertenmilliarde zur beruflichen Eingliederung behinderter Arbeitnehmer“, bekräftigte Dr. Elisabeth Sickl, Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen.
Die Sozialministerin unterstrich erneut ihr Anliegen, in den Bereichen „Beitragsfreie Mitversicherung“ und „Besteuerung der Unfallrenten“ Härtefälle durch geeignete Abfederungsmaßnahmen auszuschließen.
Sickls Entwurf sieht vor, die beitragsfreie
Angehörigeneigenschaft nicht nur für Personen, die Kinder erziehen oder mindestens vier Jahre lang erzogen haben, aufrecht zu erhalten, sondern ebenso für Personen, die Pflegegeld ab einer bestimmten Stufe beziehen und für Personen, die einen versicherten Ehepartner (Lebensgefährten) betreuen, der behindert sei und Pflegegeld ab einer noch festzulegenden Stufe beziehe.
Wer aus der beitragsfreien Angehörigeneigenschaft herausfalle, solle die Möglichkeit einer Selbstversicherung zum halben Beitragssatz erhalten. Erreiche das Haushaltseinkommen nicht den Ehegattenrichtsatz von ATS 11.859.-, so sei eine Beitragsgrundlagenherabsetzung ohne Untergrenze möglich. Wer wenig Geld habe, werde die Selbstversicherung dann zu sehr günstigen Bedingungen oder sogar gratis erhalten, erläuterte die Bundesministerin.
Auch bei der Besteuerung der Unfallrenten seien konkrete Abfederungsmaßnahmen in ihrem Entwurf vorgesehen, so Sickl. Die Zusatzpension für Schwerversehrte mit über 70-prozentiger Verminderung der Erwerbsfähigkeit soll von derzeit 20 Prozent der jeweiligen Versehrtenrente auf einen Satz von 50 Prozent erhöht werden.