Sieber und Wagner: Behindertenorganisationen werden in Umsetzung der erhöhten Familienbeihilfe eingebunden!

ÖVP-Familiensprecher und FPÖ-Abgeordnete nach Gipfel mit Behindertenorganisationen und Familiensprechern aller Fraktionen zur gesetzlichen Klarstellung

Beratungen im Parlament mit NGO-VertreterInnen zur erhöhten Familienbeihilfe
BIZEPS

„Die Behindertenorganisationen werden in die Erarbeitung des Einführungserlasses des Familienressorts an die Finanzämter eingebunden werden. Damit wird das gemeinsame Ziel sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen, ohne dass Einzelfälle dieses gemeinsame Ziel gefährden.“

Das betont der Vorsitzende des Familienausschusses und Familiensprecher der Neuen Volkspartei, Abg. Norbert Sieber gemeinsam mit FPÖ-Abg. Petra Wagner nach dem Gipfel mit den Behindertenorganisationen, an welchem auch die Familiensprecher/innen der Parlamentsfraktionen und Vertreter/innen des Familienressorts teilnahmen.

„Weiters werden wir als Ergebnis des heutigen Gespräches veranlassen, dass die vorliegende gesetzliche Klarstellung nach einem Jahr eines begleitenden Monitorings einer Evaluierung im Hinblick auf Einzelfälle und Gesamtvolumen unterzogen werden soll“, kündigen Sieber und Wagner an.

Alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, können die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen. Dort, wo die öffentliche Hand zur Gänze für den Unterhalt aufkommt, wird auch in Zukunft – so wie bisher – keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt. Wenn aber auch nur ein ganz geringer Teil durch Eigen/Fremdmittel zum Unterhalt beigetragen wird, also dieser nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln getragen wird – zum Beispiel durch Pflegegeld, Pension, geringfügiger Unterhalt – besteht Anspruch auf Familienbeihilfe“, ergänzen Sieber und Wagner.

„Das heißt: Wenn ein erwerbsunfähiges Kind/eine erwerbsunfähige volljährige Person nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln versorgt wird, besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe. In jenen Fällen, in denen der Staat zur Gänze für den Unterhalt aufkommt, gibt es so wie bisher keine Familienbeihilfe“, schließen die beiden Abgeordneten.

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2 Kommentare

  • Der Einschätzung von Martin Ladstätter, dass die Diskussion vom unveränderbaren Willen der Kooalitionsparteien geprägt war, die nicht ausgereifte Novelle zu beschließen. Trotz nachvollziehbar vorgetragener Bedenken und der gemeinsam gesehen dringenden Klärung verschiedener unbestimmter Rechtsbegriffe, die geradezu eine Aufforderung zu missverständlichem Vollzug sein könnte.
    Der versprochene, ausführliche Einführungserlass für die neuen Bestimmungen könnte einige Härten abfedern, ist aber kein Ersatz für ein ausgereift formuliertes Gesetz!

  • So wie das die ÖVP-Aussendung positiv darstellt, war das dann doch nicht. Es wurde klar gemacht, dass ÖVP und FPÖ das Gesetz unverändert beschließen werden. Was aber zugesagt wurde war die Einbeziehung der NGOs beim Erstellen eines begleitenden Erlasses.