Sieg für Barrierefreiheit

Einen großen Erfolg hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden konnte nun schlussendlich Hans-Jürgen Groß, Präsident des ÖZIV Burgenland, gegenüber den Betreibern des Seerestaurant Rust erzielen.

Ruster Katamaran und ORF-Diskussionrunde beim BürgerAnwalt
ORF

Ein Lift wird nachträglich eingebaut, sodass alle Menschen den ersten Stock nutzen können. Ein Signal auch für alle anderen Bauträger.

Kurz zur Vorgeschichte, über die wir bereits in der ÖZIV INFO 3/2011 berichteten: Obwohl die burgenländische Bauordnung vorsieht, dass neue Gebäude barrierefrei ausgeführt sein müssen, verzichtete die Errichtergesellschaft des Seerestaurants „Katamaran“ in Rust auf den Einbau eines Liftes in den ersten Stock, obwohl dieser in den Plänen vorgesehen war.

Schlichtung scheiterte

Hans-Jürgen Groß strebte daher ein Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt an, das aber nicht zum gewünschten Ergebnis führte. Im Gegenteil: Dort fielen die legendären Worte, „dass es schon dem Betreiber überlassen werden muss, welche Räume er welchen Gruppen zur Verfügung stellt!“

Nicht zuletzt aufgrund dieser diskriminierenden Aussage wandte er sich an die Volksanwaltschaft und wurde Mitte Jänner gemeinsam mit Volksanwältin Gertrude Brinek in die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ eingeladen.

Lift muss gebaut werden

Und siehe da, der Auftritt dort brachte die entscheidende Wende. Seit diesem Termin wissen auch die zuständigen Politiker in Rust, dass dies eine menschenverachtende Aussage war und ist, Menschenrechte verletzt wurden, die EU-Menschenrechtscharta und die Österreichische Bundesverfassung missachtet werden. Die Betreibergesellschaft musste einräumen, gegen Gesetze verstoßen zu haben und gab bekannt, dass noch heuer ein Lift eingebaut werden wird.

„Die positive Beendigung dieses Falls ist ein eindeutiges Signal an alle Bauträger, sich an die Bauvorschriften zu halten und Barrierefreiheit sicherzustellen“, freut sich Präsident Groß.

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